PSG-Material
Anfang
Anfang
Die Hamburger Sportjugend ruft zu Vorschlägen für die „Hamburger Auszeichnung für junges Engagement im Sport 2024“ (kurz: HAFEN-Preis) auf: Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbunds können Jugendliche und Jungerwachsene im Alter von 14-26 Jahren, die sich im Sportverein oder Landesfachverband besonders engagieren, für den Preis vorschlagen.
Es können sowohl Einzelpersonen als auch Jugendteams vorgeschlagen werden bzw. sich selbst bewerben.
Einzelpersonen: Gesucht werden 14 bis 26-Jährige, die sich in einem Hamburger Sportverein oder -verband in besonderer Weise engagieren – zum Beispiel als Trainer*in, im Vereinsmanagement, in der Vereinsorganisation oder bei der Organisation von Wettkampf und Spielbetrieb.
Wir möchten insbesondere zu Vorschlägen von Jugendlichen und Jungerwachsenen mit Migrations-/ Fluchtgeschichte, mit Behinderung und/oder aus Vereinen in benachteiligten Stadtteilen aufrufen.
Jugendteams: Jugendteams, Juniorteams, Jugendausschüsse etc., die aus mindestens zwei Personen bestehen, jeweils maximal 26 Jahre alt sind und sich als Team in besonderer Weise für die Kinder und Jugendlichen in ihrem Sportverein oder Sportverband engagieren.
Der Vorschlag bzw. die Bewerbung erfolgt per Formular oder per Video über die Website der Hamburger Sportjugend www.hamburger-sportjugend.de/engagementpreis vom 02.04.2024 - 15.05.2024.
Bitte wählen Sie eine der folgenden Optionen:
Eine Jury wählt bei den Einzelpersonen die drei überzeugendsten Kandidat*innen aus, deren freiwillige Arbeit als vorbildlich für andere Jugendliche und Jungerwachsene bewertet wird. Bei den Jugendteams wird es einen Gewinner, den die Jury auswählt, geben.
Die Gewinner*innen erhalten Geldpreise für sportbezogene Materialien, Geräte, Kleidung und/oder Qualifizierungsmaßnahmen, die sie bei der Ausübung ihres Engagements unterstützen:
Die Verleihung des HAFEN-Preises findet auf dem HSJ-Delegiertentag am 13.06.2024 statt.
Der HAFEN-Preis wird gefördert von der Freien und Hansestadt Hamburg.
Hier ist eine Beschreibund der akteullen Ausbildungsformate zu finden.
Alle aktuellen Termine finden sich in unserem Seminarportal mit dem Suchbegriff "PSG":
Basis-Weiterbildung (4LE)
Diese Qualifizierung richtet sich an alle interessierten Personen (z.B. Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Vorstände), die sich über Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport informieren möchten. Dabei stehen Wissen, Sensibilisierung und Handlungssicherheit im Fokus: Wir sprechen über Zahlen & Fakten, Betroffene, Täter*innen-Strategien, Risikofaktoren, Interventionsmöglichkeiten und Kinderschutzmaßnahmen im Sport.
Dieses Qualifizierungsangebot ist kostenpflichtig, umfasst vier Lerneinheiten und kann zur Verlängerung von ÜL- und Trainer-Lizenzen sowie der JuleiCa anerkannt werden.
Dieses Format qualifiziert nicht als PSG-Ansprechperson (dazu siehe oben).
--> Hier geht's zu weiteren Details und zur Anmeldung
Diese Ausbildung richtet sich ausschließich an Menschen, die eine Tätigkeit als PSG-Ansprechperson wahrnehmen wollen. In acht Lerneinheiten (fünf zu Definition, Betroffenen, Täter*innen-Strategien und Intervention sowie drei zu der Umsetzung des Kinderschutzes im Sport) werden den Teilnehmenden verfügbare und angemessene Mittel aufgezeigt, um Kinderschutz im Rahmen der sportlichen Jugendarbeit zu stärken.
Eine Ausbildung besteht aus zwei Teilen: die Sensibilisierung durch die Fachberatungsstelle und der sportspezifische Teil durch die HSJ.
Es müssen Lizenzerwerb beide zusammengehörigen Teile besucht werden.
--> Hier geht's zu weiteren Details und zur Anmeldung
Netzwerktreffen & Fachtage
In unterschiedlichen Abständen bieten wir Netzwerktreffen und Fachtage für das PSG-Netzwerk an. Außerdem werden alle Ansprechpersonen per Mail darüber informiert.
--> Hier geht's zu weiteren Details und zur Anmeldung
Multiplikator*innen in Hamburger Fachverbänden
Dieses Qualifizierungsangebot richtet sich an Hamburger Fachverbände, die das Thema "Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport" in ihre Ausbildungskonzeptionen zum Lizenzerwerb integrieren wollen. Ziel ist die Befähigung zur Durchführung verbands- und vereinsinterner PSG-Schulungen.
Vorerfahrung im Bereich PSG ist für diese Ausbildung Voraussetzung (bspw. 4LE Basisschulung).
Es werden Ferienprogramme in Hamburg in den Frühjahrs-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien aus Mitteln des Landessportamtes (Behörde für Inneres und Sport) sowie aus Spendenmitteln der Ingeborg-Gross-Stiftung gefördert.
Die genauen Richtlinien können, genauso wie die benötigten Vordrucke, den nachfolgenden downloads entnommen werden:
Achtung: Die Förderung ist nur bis zum 18.Lebensjahr möglich.
Um Kindern und Jugendlichen im Sport ein möglichst sicheres Umfeld zu bieten, sieht das DOSB Stufenmodell und die Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (siehe Gesetzliche Grundlagen) folgende Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vor.
Um Mitgliedorganisationen bei der Umsetzung dieser zu unterstützen, stellen wir folgend Hilfsdokumente und unsere eigene Umsetzung als Beispiel zur Verfügung. Diese hat in keinem Fall Allgemeingültigkeit und ersetzt nicht die individuelle Beschäftigung mit den Thematiken in den eigenen Strukturen.
Eine übersichtliche Checkliste aller Maßnahmen findet sich hier:
Dokument HSJ-Checkliste Kinderschutzmaßnahmen
2. Benennung einer Ansprechperson Prävention sexualisierter Gewalt (PSG) im Sport.
3. Veröffentlichung der PSG-Ansprechperson auf der Website.
4. Schulung der PSG-Ansprechperson durch HSJ
Die HSJ bietet gemeinsam mit dem Kooperationspartner Zündfunke e.V. Schulungen für PSG-Ansprechpersonen im Sport und an der Thematik Interessierte durch. In 8 Lerneinheiten (5 zu Definition, Täterstrategien und Intervention sowie 3 zu den gesetzlichen Grundlagen und der Umsetzung des Kinderschutzes im Sport) werden den Teilnehmer*innen verfügbare und angemessene Mittel aufgezeigt, um sexualisierte Gewalt im Rahmen der sportlichen Jugendarbeit zu verhindern.
5. Alle Personen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, haben den Ehrenkodex unterschrieben.
6. Entwicklung und Umsetzung einer Risikoanalyse.
Hinweis: Die Bewertungstabelle ist ein Hilfsinstrument, welches einen ersten Überblick erleichtert und eine Risikoanalyse ergänzt. Eine schriftliche Auseinandersetzung ersetzt diese nicht.
7. Entwicklung und Umsetzung eines Interventionsleitfadens.
8. Entwicklung und Umsetzung von Verhaltensregeln.
9. Entwicklung und Umsetzung eines Beschwerdemanagement.
10. Implementierung des Themas Prävention sexualisierter Gewalt in der Jugendordnung/ Satzung (Empfehlung).
11. Konsequenzen im polizeilichen Ermittlungs-oder staatsanwaltlichen Klageverfahren:
In der Vereinbarung gemäß § 72a SGB VIII ( Punkt 4 c) zwischen der Sozialbehörde und der Hamburger Sportjugend (HSJ) ist geregelt, dass:
"[…] sollten gegen Hauptamtliche, Freiwilligendienstleistende und Neben- und Ehrenamtliche polizeiliche Ermittlungs- oder staatsanwaltliche Klageverfahren gemäß § 72 a Abs. 1 SGB VIII anhängig sein, […]
muss das HSB-Mitglied beschuldigte Personen von Kontakten mit Minderjährigen ausschließen können;
sofern dies nicht zu gewährleisten ist,
müssen beschuldigte Personen für die Zeit des Ermittlungs- und Klagverfahrens gänzlich aus der Organisation ausgeschlossen werden können.
Sofern HSB-Mitglieder gegen diese Regelungen verstoßen, kann die HSJ diesen HSB-Mitgliedern Fördermittel vorenthalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!
Erfüllung der Maßnahmen zur HSJ-Förderberechtigung
Die Abfrage zur Förderberechtigung findet jährlich über den HSJ-Statistikbogen (siehe Förderungen) statt. Hier werden alle Mitgliedsorganisationen aufgefordert den Umsetzungstand der Kinderschutzmaßnahmen anzugeben. Im Jahr 2021 müssen alle Maßnahmen zumindest begonnen werden. Zum 31.03.2023 müssen alle Maßnahmen umgesetzt sein. Für neue Mitgliedsorganisationen und jene, welche zwei Jahre keine Förderung in Anspruch genommen haben, gelten Sonderregelungen.