Förderungen

4.2 Mitarbeiter*innenschulung und Jugendbildung

Gefördert werden Arbeitstagungen und Kurse für junge Menschen vom 14. bis 27. Lebensjahr sowie ehren-, neben- und hauptamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit und Multiplikator*innen (z. B. vereins-/verbandsinterne Fortbildungen, Tagungen, Gruppenhelfer*innen-Ausbildungen und Bildungsmaßnahmen zu jugendrelevanten Themen etc). Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Aus- und Fortbildungen in Kooperation mit der Sportjugend durchzuführen.

 

 

 

 

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