5.2 Fahrten - einkommensschwache Teilnehmer*innen
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) aus einkommensschwachen Familien kann eine Förderung beantragt werden, um ihnen die Teilnahme an einer (Ferien-) Fahrt zu ermöglichen.
Wir bitten wegen Beendigung der Verwaltungsabwicklung von BuT-Teilnehmer*innen um Kenntnisnahme der geänderten Richtlinien ab 01.01.2022.