Bildung und Qualifizierung

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB)

Unsere Ausbildungen werden grundsätzlich ab zwölf Teilnehmer*innen durchgeführt. Ausbildungen (Sportassistent*innen-, Jugendgruppenleiter*innen - und Übungsleiter*innen Lehrgänge) finden in der Regel zu Hamburger Ferienzeiten mit Übernachtung statt. Fortbildungen können auch mit weniger als zwölf Teilnehmer*innen stattfinden und werden überwiegend an Wochenenden angeboten.

 

Betreuung

Das Leitungsteam setzt sich aus zwei bis vier ausgebildeten Teamer*innen zusammen. Sie sind gemeinsam für den gesamten Ablauf verantwortlich und besprechen mit euch die Lehrgangsinhalte und die Organisation des Lehrgangs.

 

Kooperation

Grundsätzlich sind die Lehrgänge offen für jede*n. Die Lehrgänge, die wir mit Kooperationspartnern durchführen, sind auf den jeweiligen Verein/Verband bzw. die jeweilige Sportart ausgerichtet. Ein bestimmtes Platzkontingent ist für den Kooperationspartner reserviert.

 

Übernachtung

Bei Übernachtungskursen wird für die Verpflegung der Teilnehmer*innen gesorgt. Gemeinsames Übernachten und gelegentliches Kochen schafft über den Unterricht hinaus viele Gelegenheiten, andere Teilnehmer*innen kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen. Ihr könnt in der Ausbildungsgruppe erleben, was euch anschließend in euren Jugendgruppen erwarten kann. Bei den Fortbildungen wird in der Einladung mitgeteilt, ob für die Verpflegung gesorgt wird. Wenn eine Lehrgangsstätte keine Verpflegung anbietet, wird gemeinsam eingekauft und gekocht.

 

Anreise

Bei Wochenkursen außerhalb Hamburgs erfolgt die Anreise in der Regel gemeinsam mit dem Bus. Für die Busfahrt wird ein zusätzlicher Betrag von 30 € berechnet. Genaue Informationen werden rechtzeitig mit der Einladung verschickt. Wir vermitteln die Busunternehmen für die An- und Abreise zu unseren Ausbildungen. Die Haftung für den Transport übernimmt der jeweilige Busanbieter.

 

Teilnahmebedingungen

Der Sportassistent*innen-Ausweis wird ab 13 Jahren und die Jugendgruppenleiter*innen-Card (Juleica) ab 16 Jahren ausgestellt. Die Übungsleiter*innen-Lizenz (ÜL-Lizenz) kann grundsätzlich nach den DOSB-Rahmenrichtlinien ab 16 Jahren erteilt werden. Interessierte, die noch nicht die Altersgrenze überschritten haben, dürfen an den Ausbildungen teilnehmen. Den Ausweis erhalten sie jedoch erst nach Erreichen der Altersgrenze. Für die Ausstellung der Juleica sowie der ÜL-Lizenz ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung über neun Lerneinheiten erforderlich. Der Erste-Hilfe-Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als zwei Jahre sein.

Für die Teilnahme an der Übungsleiter*innen C-Lizenz Ausbildung „Breitensport für Kinder und Jugendliche“ ist die Mitgliedschaft in einem Sportverein erforderlich.

 

Anmeldung

Die Anmeldung zu den Aus- und Fortbildungen erfolgt online über die Seite https://seminare.hamburger-sportjugend.de/ 

 

Zudem ist eine schriftliche Anmeldung per E-Mail möglich. Eine Anmeldung ist dann vollständig, wenn sie folgende Angaben enthält:

Name und Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, Verein, Kurs-Nummer der gewünschten Aus- oder Fortbildung, E-Mail und Kontodaten für das SEPA-Lastschriftmandat

Bitte gebt bei der Anmeldung immer den Rechnungsempfänger an. Sollte dies nicht der*die Lehrgangsteilnehmer*in sein, nennt unbedingt eine*n Ansprechpartner*in mit Telefonnummer und/oder E-Mailadresse. Eine Kostenübernahme durch den Verein muss vor Absenden der Anmeldung geklärt sein und uns bestätigt werden.

 

Die Bearbeitung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ist die Veranstaltung zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits ausgebucht, erfolgt ein Angebot für einen Platz auf der Warteliste.

 

Gebühren und Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung erteilen Sie uns zur Abbuchung der Teilnahmegebühr ein SEPA-Lastschriftmandat gemäß SEPA-Bedingungen auf dem Anmeldeformular bzw. in der Online-Anmeldung. Die Abbuchung durch den HSB erfolgt in der Regel zehn Werktage nach der Veranstaltung. Wenn die HSJ eine Lastschrift nicht einlösen kann, wird zusätzlich zur Teilnahmegebühr die der HSJ entstandenen Rücklastschriftgebühren in tatsächlicher Höhe in Rechnung gestellt. Wenn eine Rechnung nicht innerhalb einer schriftlich gesetzten Frist beglichen wird, erhebt die HSJ zusätzliche Mahngebühren in Höhe von 2,50 € (1. Mahnung) und 5,00 € (2. Mahnung). Bei Nichteinhaltung des letzten schriftlich gesetzten Zahlungstermins (2. Mahnung) wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.

 

Folgende Gebührenstufen gelten für die Teilnehmer*innen:

Stufe 1:

für Mitglieder von HSB-Vereinen und –Fachverbänden

Stufe 2:

Für Mitglieder von Vereinen, die nicht im HSB sind, aber Hamburger Fachverbänden angehören; für Mitglieder anerkannter Hamburger Jugendverbände; Schüler*innen an allgemeinbildenden Schulen

Stufe 3:

Sonstige

 

Rücktritt und Änderungen durch den Veranstalter
Die HSJ kann Bildungsveranstaltungen absagen, wenn sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen. Dazu zählen die Erkrankung des*der Dozent*in oder die Unbrauchbarkeit bzw. Nichtnutzungsmöglichkeit von Lehrgangsräumen. Eine Bildungsveranstaltung kann ebenfalls abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht wird. Für die Durchführung von HSJ-Ausbildungen sind zwölf Teilnehmer*innen notwendig und für HSJ-Fortbildungen acht. Liegen für eine Bildungsveranstaltung nicht genügend verbindliche Anmeldungen vor, so kann die HSJ bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Beginn die Veranstaltung absagen. Die HSJ ist berechtigt, bei sachlich gerechtfertigten Gründen Bildungsveranstaltungen räumlich zu verlegen und/oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen. 

 

Rücktritt durch den*die Teilnehmer*in

Der Rücktritt von einer HSJ-Bildungsveranstaltung muss schriftlich erfolgen. Bei einem kurzfristigen Rücktritt, der weniger als 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des Teilnahmebeitrages erhoben. Erfolgt kein schriftlicher Rücktritt oder erhält die HSJ eine Absage erst am Lehrgangstag oder nach Beginn der Veranstaltung, wird der Gesamtbetrag fällig. Die vorgenannten Regelungen entfallen bei Stellung einer Ersatzperson durch den*die verhinderte*r Teilnehmer*in. Dieses muss der HSJ schriftlich vor dem Veranstaltungsbeginn angezeigt werden. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall erstattet bzw. nicht eingezogen.   

 

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub ist nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz für die Ausbildungen zum*r Jugendgruppenleiter*in und die ÜL-Lizenz Kompaktwoche anerkannt.

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