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  • Mehr Bürokratie führt zu weniger Mitgliedern

Seit der Umstellung des Abrechnungsverfahrens der soziokulturellen Teilhabe im Januar 2022 ist ein errechneter Rückgang von Teilnehmenden im organisierten Sport von 20,41% zu verzeichnen.

 

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat seit Januar 2022 das Abrechnungsverfahren für die Sportvereins-Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen mit Anspruch auf soziokulturelle Teilhabe umgestellt. Die zentrale Abrechnung über das Programm „Kids in die Clubs“ durch die Hamburger Sportjugend (HSJ) entfällt seitdem und wird durch eine direkte Abrechnung zwischen Sportverein und Bezirksamt bzw. zwischen Sportverein und Sorgeberechtigten durchgeführt.

 

Schon Ende letzten Jahres hatten die HSJ und einige Sportvereine Bedenken geäußert, lange darum gekämpft, das Abrechnungsverfahren in altbewährter Weise beizubehalten und vermutet, dass mit der neuen Abrechnungsvariante ein Verlust an Mitgliedern einhergehen würde.

 

Da die geplante Evaluation der Situation mit der Sozialbehörde zum 30. Juni 2022 bisher noch nicht möglich war, hat die Sportjugend eine eigene Bewertung vorgenommen und die Mitgliedsvereine der Vereinigung der TopSport Vereine der Metropolregion Hamburg befragt.

 

Das Ergebnis ist zwar nur ein Ausschnitt des organisierten Sports in Hamburg, ist aber ein erschreckender Fingerzeig: Zweidrittel der Vereine (15 von 21) haben Zahlen gemeldet und die Zahl der neubeantragten Mitgliedschaften aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Sport mit Werten aus den Vor-Corona-Jahren 2017-2019 verglichen. Daraus ergibt sich ein deutlicher Rückgang von Neu-Teilnehmenden von 20,41%. Die Entwicklung der Gesamtmitgliederzahlen bis zum 17. Lebensjahr liegt bei -5 % (Vergleich 2017-2019 zu 2022).

 

Pia Wilke, Geschäftsführerin der HSJ, sagt dazu:

„Für uns war und ist die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen immer eine wichtige Sache und wir finden es sehr schade, dass unsere Befürchtungen anscheinend bestätigt wurden. Die Zahlungen für teilhabeberechtigte Mitglieder in Sportvereinen ist zwar erhalten geblieben, aber diese Umfrage unter den hauptamtlich geführten Vereinen in unserer Stadt ist ein Indiz, dass der bürokratische Mehraufwand für viele abschreckend wirkt und damit weniger Kinder und Jugendliche ihren Weg in den Sport finden. Es ist darüber hinaus zu befürchten, dass kleinere Vereine mit rein ehrenamtlicher Führung diesen bürokratischen Mehraufwand nicht mehr darstellen können und deswegen weitere Kinder den Weg in den Sportverein nicht mehr finden. Eine Entwicklung, die zu vermeiden gewesen wäre.“

 

 

 

  • Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche im Sportverein

…“Die Kinder kommen wieder.“ Das ist eine erfreuliche Aussage verschiedener Sportvereine nach den pandemiebedingten Mitgliederverlusten auch unter den Jüngeren. Anders sieht es dagegen bei den Übungsleiter*innen aus. Viele von ihnen sind den Vereinen verloren gegangen. Das sind nur zwei Aussagen rund um eine Umfrage, die die Hamburger Sportjugend (HSJ)

im März durchgeführt hatte. Die Zusammenfassung der Ergebnisse finden Sie

.

 

  • Anspruch auf Bildung- und Teilhabeleistungen von ukrainischen Kindern und Jugendlichen

Die Hamburger Sozialbehörde teilt hierzu mit: Schutzsuchende aus der Ukraine haben im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) Anspruch auf Bildung- und Teilhabeleistungen. Die Leistungen können direkt im Ankunftszentrum beantragt werden. Bei Bewilligung erhalten sie dort auch unmittelbar einen AsylbLG-Bescheid sowie einen BuT-Kurzbescheid. Den Kindern und Jugendlichen wird durch Vorlage des Bewilligungsbescheides ermöglicht, unmittelbar an einem (Sport-)Angebot teilzunehmen. Die Übernahme der Mitgliedsbeiträge ist an die Leistungen nach dem AsylbLG gekoppelt. Der Bewilligungszeitraum bei Schutzsuchenden aus der Ukraine wurde (von zwei) auf vier Monate erhöht. Dieser Zeitraum ist sowohl auf dem Bewilligungsbescheid der Hauptleistung sowie auf dem BuT-Kurzbescheid ersichtlich.

Die Zahlung für den Mitgliedbeitrag durch das Bezirksamt (BA) Eimsbüttel endet nach diesen vier Monaten. Danach ist den Vereinen erneut ein aktueller Nachweis (AsylbLG-Bescheid / BuT-Kurzbescheid) vorzulegen, so dass eine erneute Bewilligung analog des Bewilligungszeitraumes der Hauptleistung (AsylbLG) erfolgen kann.

Für Rückfragen ist das BA Eimsbüttel zuständig: Telefon: +49 40 42801-3267, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Weitere Informationen zur Unterstützung von Schutzsuchenden aus der Ukraine durch den organsierten Sport gibt es hier: https://www.hamburger-sportbund.de/themen/support-fuer-gefluechtete

 

  • Neue Projektmittel für die Förderung jungen Engagements im Sport

Dank einer Spende der Ingeborg-Gross-Stiftung stehen der Hamburger Sportjugend in 2022 wieder Fördermittel für die Motivation junger Engagierter im Sport zur Verfügung. Die wollen wir an unsere Mitgliedsorganisationen weiterleiten. Gefördert werden können beispielsweise Aktionen, Veranstaltungen, Qualifizierungsangebote, Öffentlichkeitsarbeit oder der Aufbau eines Juniorteams mit bis zu 1.000 Euro. Zielgruppe sind neue oder bereits aktive junge Engagierte im Sportverein bzw. Sportfachverband bis ein­schließlich 26 Jahre. Förderrichtlinie und Antragsformular sind hier veröffentlicht.

 

  • Das Mini-Sportabzeichen mit Hoppel und Bürste

Hase Hoppel und Igel Bürste sind auf dem Weg durch den Eichenwald zu ihrer alten Freundin Frau Eule, denn die hat Geburtstag. Unterwegs warten einige aufregende Abenteuer. Diese kleine Geschichte soll Kinder von 3 bis 6 Jahren für das Mini-Sportabzeichen animieren, indem sie Hoppel und Bürste begleiten.

Weitere Infos findet ihr im

 

  • Mitgliedsbeiträge BuT-berechtigter Kinder und Jugendlicher ab 01.01.2022

Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt das Abrechnungsverfahren für die Sportvereins-Mitgliedschaft von Kindern und Jugendlichen mit Anspruch auf soziokulturelle Teilhabe zum 1.1.2022 um: Die zentrale Abrechnung über das Programm „Kids in die Clubs“ durch die Hamburger Sportjugend entfällt und wird ersetzt durch eine direkte Abrechnung zwischen Sportverein und Bezirksamt bzw. zwischen Sportverein und Sorgeberechtigten.

Die Zahlungen für teilhabeberechtigte Mitglieder in Sportvereinen bleibt damit erhalten.

 

 

  • Auf dem Delegiertentag 2021 wurde folgender Antrag des Bramfelder Sportvereins von 1945 e.V. mehrheitlich beschlossen.


  • Hamburg setzt Maßstäbe im Kinderschutz: Hamburger Sportjugend setzt DOSB-Stufenmodell schon in 2021 um

    Die Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat das Stufenmodell zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet. Die DOSB-Mitgliedsorganisationen verpflichten sich damit zur schrittweisen Umsetzung bis spätestens zum 31. Dezember 2024, mit dem Ziel, den Fokus nicht nur auf die wichtige Präventionsarbeit, sondern auch auf die Bereiche Intervention und Aufarbeitung zu setzen.

    Die Hamburger Sportjugend im Hamburger Sportbund e.V. (HSJ) erfüllt mit der Aktualisierung ihrer „Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72 a SGB VIII“ bereits in 2021 alle Vorgaben des Stufenmodells zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und geht in einigen Punkten sogar darüber hinaus.


    Die Maßnahmen des Stufenmodells richten sich zu aller erst an die DOSB-Mitgliedsorganisationen – also an den Hamburger Sportbund e.V. (HSB) und die HSJ. Die zusätzlichen Maßnahmen können jedoch erst dann voll umfänglich wirken, wenn sich die Jugendabteilungen der HSB-Mitgliedsvereine und -verbände ebenfalls damit befassen. So wird zukünftig die Förderung der HSJ grundsätzlich davon abhängen, ob Risikoanalysen, Interventionsleitfäden, Verhaltensregeln und ein Beschwerdemanagement entwickelt und implementiert wurden, eine Ansprechperson für das Thema Prävention sexualisierter Gewalt benannt und von der HSJ qualifiziert worden ist und ob deren Kontakt auf der Webseite des Mitgliedsvereins/-verbands veröffentlicht ist. Die HSJ wirkt außerdem darauf hin, dass in den Jugendordnungen der geförderten Mitgliedsvereine/-verbände ein Bekenntnis zur Verurteilung von sexualisierter Gewalt aufgenommen wird. Sie verpflichtet sich auch selbst zur Umsetzung der genannten Kinderschutzmaßnahmen sowie zur Qualifizierung aller hauptamtlich, freiwillig, neben- und ehrenamtlich tätigen Personen im Dachverband.


    Maßgeblich geht die HSJ an einem Punkt über das Stufenmodell hinaus: Es dürfen Hauptamtliche, Freiwilligendienstleistende und Neben- und Ehrenamtliche keinerlei Kontakt zu Minderjährigen haben so lange ein gegen sie gerichtetes Ermittlungs- oder Klagverfahren wegen einer Straftat gemäß § 72 a Abs. 1 SGB VIII läuft.


    Daniel Knoblich, HSJ-Geschäftsführer sagt: „Für uns ist das Thema Prävention sexualisierter Gewalt eine Herzensangelegenheit. Es kann keine zwei Meinungen darüber geben, dass Kinder und Jugendliche im organisierten Sport sicher vor sexualisierter Gewalt sein müssen. Deshalb sind wir auch in unserer aktualisierten Vereinbarung mit der Sozialbehörde über das Notwendige des DOSB-Stufenmodells hinausgegangen. Wie bereits in der Vergangenheit, werden wir auch zukünftig unsere Mitgliedsorganisationen bei der Umsetzung der Maßnahmen tatkräftig unterstützen. Uns ist wichtig, dass Hamburg seiner Verantwortung in Sachen Kinderschutz gerecht wird!“


    Mehr Informationen zum Thema finden Sie unter

    https://www.hamburger-sportjugend.de/praevention/sexualisierte-gewalt/gesetzliche-grundlagen,

    das DOSB-Stufenmodell unter

    https://www.dsj.de/kinderschutz/dsj-stufenmodellpotas/.

 

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