Förderungen

5.1 Fahrten - Allgemeine Förderungen

Ab einer Dauer von drei Tagen (zwei Übernachtungen) können Maßnahmen wie (z. B. Wochenendfahrten, Wanderungen, Zeltlager, Ferienfahrten oder die Teilnahme an Sportfesten, Turnieren oder Meisterschaften) für junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gefördert werden.

 

 

04.01.23

Laut Landesförderplan ist ab 01.01.23 eine Erhöhung des Förderbetrages auf € 2,-- pro Tag und förderberechtigter Person bis max. 21 Tage, mindestens 10,-- pro förderungs-berechtigter Person geplant.

Aufgrund fehlender Zuwendungsmittel müssen wir leider beim bisherigen Förderbetrag

(€ 1,-- pro Tag und förderberechtigter Person bis max. 21 Tage, mindestens 5,-- pro

förderungsberechtigter Person) bleiben und werden am Jahresende bei ausreichenden

Zuwendungsmitteln eine Nachbewilligung vornehmen.

 

 

 

Für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien gibt es nach vorheriger Antragsstellung eine gesonderte Fördermöglichkeit zur Teilnahme an Fahrten. Siehe hierzu die Förderposition 5.2 Fahrten - einkommensschwache Teilnehmer*innen.

 

 

 

 

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