Förderungen

5.1 Fahrten - Allgemeine Förderungen

Ab einer Dauer von drei Tagen (zwei Übernachtungen) können Maßnahmen wie (z. B. Wochenendfahrten, Wanderungen, Zeltlager, Ferienfahrten oder die Teilnahme an Sportfesten, Turnieren oder Meisterschaften) für junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gefördert werden.

 

 

 

01.09.23: Wichtige Infos zur Förderposition 5.1 Fahrten - Allgemeine Förderungen

Aufgrund ausreichender Zuwendungsmittel können wir die Kürzung per 01.01.23 aufheben und die erhöhte Fördersumme (statt € 1,00 nun € 2,00 pro Tag und Teilnehmer*in und statt mindestens € 5,00 nun € 10,00) bewilligen. Die Nachzahlungen für schon abgerechnete Maßnahmen wurden inzwischen ausgezahlt.

 

 

 

 

Für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien gibt es nach vorheriger Antragsstellung eine gesonderte Fördermöglichkeit zur Teilnahme an Fahrten. Siehe hierzu die Förderposition 5.2 Fahrten - einkommensschwache Teilnehmer*innen.

 

 

 

 

Ecke