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Prävention sexualisierter Gewalt im Sport / PSG
Die Hamburger Sportjugend im HSB bietet Mitarbeiter/innen in der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit der Hamburger Sportvereine Unterstützung an, damit Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen geschützt werden können.
Ansprechpartner: Conny Sonsmann 040-419 08 264 und Peter Unruh 040-419 08 255
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"Kids in die Clubs" und das Bildungs- und Teilhabepaket
Mit der Aktion „Kids in die Clubs“ fördert die Hamburger Sportjugend Vereine, die Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen ein Sportangebot ohne Monatsbeitrag ermöglichen. Die Finanzierung erfolgt aus Spenden des Vereins „Kinder helfen Kindern e.V.“ des Hamburger Abendblatts sowie aus Mitteln der Behörde für Inneres und Sport.
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Der Hamburger Weg und hareico fördern Sportausrüstung für Kids in die Clubs
Ob Fußball, Tischtennis oder Judo – Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können bei den beteiligten 148 Hamburger Sportvereinen ihren Lieblingssport betreiben, ohne einen Vereinsbeitrag zahlen zu müssen.
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4.2 MitarbeiterInnenschulung und Jugendbildung
Gefördert werden Arbeitstagungen und Kurse (mind. 2 Std.) für junge Menschen vom 14. bis 27. Lebensjahr, sowie ehren-, neben- und hauptamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit und MultiplikatorInnen.
Beispiele:
vereins-/verbandsinterne Fortbildungen, Tagungen, GruppenhelferInnen-Ausbildungen und Bildungsmaßnahmen zu jugendrelevanten Themen etc..
Hinweis:
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Aus- und Fortbildungen in Kooperation mit der Sportjugend durchzuführen. Auskünfte hierzu erteilt das Lehrreferat der Sportjugend, Tel. 419 08 255 - Peter Unruh oder Tel. 419 08 289 - Birgit Laß.
Förderung:
Es werden die Kosten bis zur tatsächlich nachgewiesenen Höhe anerkannt, der Zuschuss pro TeilnehmerIn beträgt jedoch höchstens:
- Maßnahmen über 2 und unter 6 Std.: € 8,-- pro Tag/TeilnehmerIn
- Maßnahmen über 6 Std.: € 15,50 pro Tag/TeilnehmerIn
- Veranstaltungen mit Übernachtung: € 35,-- pro TeilnehmerIn
Der Verein/Verband muss eine Eigenbeteiligung von mindestens 20% der tatsächlichen Kosten erbringen (z.B. durch Teilnahmebeiträge).
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die
gewerblich oder in Anlehnung an ein gewerbliches Unternehmen veranstaltet werden
überwiegend beruflichen, parteipolitischen, religiösen oder leistungssportlichen Charakter haben
von Sportvereinen/-verbänden durchgeführt werden, die mittelbar oder unmittelbar Gegenstand sonstiger Sportförderungen sind.
Antrag:
Vor Antragstellung (auf Formblatt zu den nachfolgend angegebenen Terminen) empfiehlt sich die Programmabsprache mit der Sportjugend, Anne Michaelsen:
- Maßnahmen im 1. Quartal = 31.12. des Vorjahres - Maßnahmen im 2. Quartal = 31.3. - Maßnahmen im 3. Quartal = 30.6. - Maßnahmen im 4. Quartal = 30.9. Verwendungsnachweis:
Der Verwendungsnachweis (Formblatt) muss zu den nachfolgend genannten Terminen eingereicht werden:
- Maßnahmen im 1. Quartal = bis 30.4. - Maßnahmen im 2. Quartal = bis 31.7. - Maßnahmen im 3. Quartal = bis 31.10. - Maßnahmen im 4. Quartal = bis 30.11.
Einzureichen sind:
- Formblatt Verwendungsnachweis 4.2
- Kostenaufstellung
- Original-Teilnahmeliste mit Geburtsdaten und Wohnanschriften (Formblatt)
- Ausführlicher Projektbericht (Ziele, Inhalte, Auswertung und Ergebnisse für die Jugendarbeit bzw. die TeilnehmerInnen)
- Programmablauf mit Zeitangaben
Auskünfte:
Sportjugend
inhaltliche Programmabsprache: Peter Unruh - Tel. 419 08 255
finanzielle Abwicklung: Angelika Seifert - Tel. 419 08 222
Fax: 419 08 296 / E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Download-Möglichkeit 4.2 Antrag
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