-
Stellenausschreibung
Die Hamburger Sportjugend sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n sehr engagierte/n Geschäftsfüher/in
Hier die vollständige Ausschreibung.
-
FSJ in der Ferienanlage Schönhagen
Für unsere Kinder- und Jugendferienanlage (260 Betten, 29.000 Übernachtungen) in Schönhagen/Ostsee suchen wir zum 01.08.2012 eine/n TeilnehmerIn
Freiwilliges Soziales Jahr im Sport (FSJ)
Weiterlesen... -
Der Hamburger Weg und hareico fördern Sportausrüstung für Kids in die Clubs
Ob Fußball, Tischtennis oder Judo – Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können bei den beteiligten 148 Hamburger Sportvereinen ihren Lieblingssport betreiben, ohne einen Vereinsbeitrag zahlen zu müssen.
Weiterlesen... -
"Kids in die Clubs" und das Bildungs- und Teilhabepaket
Seit 2004 können in Hamburg Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien über das Programm „Kids in die Clubs“ beitragsfrei Mitglied im Sportverein werden. Auch mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung im April 2011 wird das Programm und das bisher bewährte Verfahren fortgesetzt
Weiterlesen...
4.2 MitarbeiterInnenschulung und Jugendbildung
Gefördert werden Arbeitstagungen und Kurse (mind. 6 Std.) für junge Menschen vom 14. bis 27. Lebensjahr, sowie ehren-, neben- und hauptamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit und MultiplikatorInnen.
Beispiele:
vereins-/verbandsinterne Fortbildungen, Tagungen, GruppenhelferInnen-Ausbildungen und Bildungsmaßnahmen zu jugendrelevanten Themen etc..
Hinweis:
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Aus- und Fortbildungen in Kooperation mit der Sportjugend durchzuführen. Auskünfte hierzu erteilt das Lehrreferat der Sportjugend, Tel. 419 08 255 - Peter Unruh oder Tel. 419 08 289 - Birgit Laß.
Förderung:
Es werden die Kosten bis zur tatsächlich nachgewiesenen Höhe anerkannt, der Zuschuss pro TeilnehmerIn beträgt jedoch höchstens:
- € 20,-- pro Tag/TeilnehmerIn für Kurse
- € 34,-- pro Tag/TeilnehmerIn für Arbeitstagungen
- € 51,-- für die Kosten der An- und Abreise pro TeilnehmerIn
ReferentInnen können je nach Anwesenheit in gleicher Höhe wie die TeilnehmerInnen gefördert werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die
- gewerblich oder in Anlehnung an ein gewerbliches Unternehmen veranstaltet werden
- überwiegend beruflichen, parteipolitischen, religiösen oder leistungssportlichen Charakter haben
- von Sportvereinen/-verbänden durchgeführt werden, die mittelbar oder unmittelbar Gegenstand sonstiger Sportförderungen sind.
Antrag:
Vor Antragstellung (auf Formblatt zu den nachfolgend angegebenen Terminen) empfiehlt sich die Programmabsprache über die Sportjugend mit Peter Unruh.
- Maßnahmen im 1. Quartal = 31.12. des Vorjahres
- Maßnahmen im 2. Quartal = 31.3.
- Maßnahmen im 3. Quartal = 30.6.
- Maßnahmen im 4. Quartal = 30.9.
Verwendungsnachweis:
Der Verwendungsnachweis (Formblatt) muss zu den nachfolgend genannten Terminen eingereicht werden:
- Maßnahmen im 1. Quartal = bis 30.4.
- Maßnahmen im 2. Quartal = bis 31.7.
- Maßnahmen im 3. Quartal = bis 31.10.
- Maßnahmen im 4. Quartal = bis 30.11.
Einzureichen sind:
- Formblatt Verwendungsnachweis 4.2
- Kostenaufstellung
- Original-Teilnahmeliste mit Geburtsdaten und Wohnanschriften (Formblatt)
- Ausführlicher Sachbericht (Ziele, Inhalte, Auswertung und Ergebnisse für die Jugendarbeit bzw. die TeilnehmerInnen; bei Einsatz von ReferentInnen: deren inhaltlicher Input)
- Programmablauf mit Zeitangaben
Auskünfte:
Sportjugend
Inhaltliche Programmabsprache: Peter Unruh - Tel. 419 08 255
Finanzielle Abwicklung: Angelika Seifert - Tel. 419 08 222
Fax: 419 08 296 / E-Mail: a.seifert Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Download-Möglichkeit 4.2 Antrag
zurück



