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4.2 MitarbeiterInnenschulung und Jugendbildung

Gefördert werden Arbeitstagungen und Kurse (mind. 2 Std.) für junge Menschen vom 14. bis 27. Lebensjahr, sowie ehren-, neben- und hauptamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit und MultiplikatorInnen.

Beispiele:

vereins-/verbandsinterne Fortbildungen, Tagungen, GruppenhelferInnen-Ausbildungen und Bildungsmaßnahmen zu jugendrelevanten Themen etc..

Hinweis:

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Aus- und Fortbildungen in Kooperation mit der Sportjugend durchzuführen. Auskünfte hierzu erteilt das Lehrreferat der Sportjugend, Tel. 419 08 255 - Peter Unruh oder Tel. 419 08 289 - Birgit Laß.

Förderung:

Es werden die Kosten bis zur tatsächlich nachgewiesenen Höhe anerkannt, der Zuschuss pro TeilnehmerIn beträgt jedoch höchstens:

- Maßnahmen über 2 und unter 6 Std.: € 8,-- pro Tag/TeilnehmerIn

- Maßnahmen über 6 Std.: € 15,50 pro Tag/TeilnehmerIn

- Veranstaltungen mit Übernachtung: € 35,-- pro TeilnehmerIn

Der Verein/Verband muss eine Eigenbeteiligung von mindestens 20% der tatsächlichen Kosten erbringen (z.B. durch Teilnahmebeiträge).

Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die

 gewerblich oder in Anlehnung an ein gewerbliches Unternehmen veranstaltet werden

 überwiegend beruflichen, parteipolitischen, religiösen oder leistungssportlichen Charakter haben

 von Sportvereinen/-verbänden durchgeführt werden, die mittelbar oder unmittelbar Gegenstand sonstiger Sportförderungen sind.

Antrag:

Vor Antragstellung (auf Formblatt zu den nachfolgend angegebenen Terminen) empfiehlt sich die Programmabsprache mit der Sportjugend, Anne Michaelsen:

- Maßnahmen im 1. Quartal = 31.12. des Vorjahres - Maßnahmen im 2. Quartal = 31.3. - Maßnahmen im 3. Quartal = 30.6. - Maßnahmen im 4. Quartal = 30.9. Verwendungsnachweis:

Der Verwendungsnachweis (Formblatt) muss zu den nachfolgend genannten Terminen eingereicht werden:

- Maßnahmen im 1. Quartal = bis 30.4. - Maßnahmen im 2. Quartal = bis 31.7. - Maßnahmen im 3. Quartal = bis 31.10. - Maßnahmen im 4. Quartal = bis 30.11.

Einzureichen sind:

- Formblatt Verwendungsnachweis 4.2

- Kostenaufstellung

- Original-Teilnahmeliste mit Geburtsdaten und Wohnanschriften (Formblatt)

- Ausführlicher Projektbericht (Ziele, Inhalte, Auswertung und Ergebnisse für die Jugendarbeit bzw. die TeilnehmerInnen)

- Programmablauf mit Zeitangaben

Auskünfte:

Sportjugend

inhaltliche Programmabsprache: Peter Unruh - Tel. 419 08 255

finanzielle Abwicklung: Angelika Seifert - Tel. 419 08 222

Fax: 419 08 296 / E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Download-Möglichkeit 4.2 Antrag

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