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Engagementpreis

HAFEN-Preis 2024:

Die Hamburger Sportjugend ruft zu Vorschlägen für die „Hamburger Auszeichnung für junges Engagement im Sport 2024“ (kurz: HAFEN-Preis) auf: Mitgliedsorganisationen des Hamburger Sportbunds können Jugendliche und Jungerwachsene im Alter von 14-26 Jahren, die sich im Sportverein oder Landesfachverband besonders engagieren, für den Preis vorschlagen.

 

Wer kann für den HAFEN-Preis vorgeschlagen werden bzw. teilnehmen?

 

Es können sowohl Einzelpersonen als auch Jugendteams vorgeschlagen werden bzw. sich selbst bewerben.

  • Einzelpersonen: Gesucht werden 14 bis 26-Jährige, die sich in einem Hamburger Sportverein oder -verband in besonderer Weise engagieren – zum Beispiel als Trainer*in, im Vereinsmanagement, in der Vereinsorganisation oder bei der Organisation von Wettkampf und Spielbetrieb.

    Wir möchten insbesondere zu Vorschlägen von Jugendlichen und Jungerwachsenen mit Migrations-/ Fluchtgeschichte, mit Behinderung und/oder aus Vereinen in benachteiligten Stadtteilen aufrufen.

  • Jugendteams: Jugendteams, Juniorteams, Jugendausschüsse etc., die aus mindestens zwei Personen bestehen, jeweils maximal 26 Jahre alt sind und sich als Team in besonderer Weise für die Kinder und Jugendlichen in ihrem Sportverein oder Sportverband engagieren.

 

Wie kann eine Person oder ein Team vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben?

 

Der Vorschlag bzw. die Bewerbung erfolgt per Formular oder per Video über die Website der Hamburger Sportjugend www.hamburger-sportjugend.de/engagementpreis vom 02.04.2024 - 15.05.2024.

 

 

Bitte wählen Sie eine der folgenden Optionen:

 

1
Vorschlag einer Einzelperson für den HAFEN-Preis 2024 (Online-Formular)
Klicken Sie hier und füllen Sie bitte das unten erscheinende Formular vollständig aus. Klicken Sie anschließend auf "Jetzt vorschlagen" und Ihr Vorschlag wird an uns übermittelt.
2
Vorschlag eines Jugendteams für den HAFEN-Preis 2024 (Online-Formular)
Klicken Sie hier und füllen Sie bitte das unten erscheinende Formular vollständig aus. Klicken Sie anschließend auf "Jetzt vorschlagen" und Ihr Vorschlag wird an uns übermittelt.
3
Video-Vorschlag
Klicken Sie hier und füllen Sie bitte das unten erscheinende Formular vollständig aus. Laden Sie anschließend Ihr Video hoch, klicken dann auf „Jetzt vorschlagen“ und Ihr Vorschlag wird an uns übermittelt.

 

Eine Jury wählt bei den Einzelpersonen die drei überzeugendsten Kandidat*innen aus, deren freiwillige Arbeit als vorbildlich für andere Jugendliche und Jungerwachsene bewertet wird. Bei den Jugendteams wird es einen Gewinner, den die Jury auswählt, geben.

 

Was gibt es zu gewinnen?

 

Die Gewinner*innen erhalten Geldpreise für sportbezogene Materialien, Geräte, Kleidung und/oder Qualifizierungsmaßnahmen, die sie bei der Ausübung ihres Engagements unterstützen:

  • 1. Preis: 750 Euro
  • 2. Preis: 550 Euro
  • 3. Preis: 400 Euro
  • 1. Preis Jugendteam: 800 Euro

 

Die Verleihung des HAFEN-Preises findet auf dem HSJ-Delegiertentag am 13.06.2024 statt.

 

Ansprechpartnerin für den HAFEN-Preis ist Dorothee Kodra (Tel.: 040/41908-224; E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

 

Der HAFEN-Preis wird gefördert von der Freien und Hansestadt Hamburg.

hamburg

 

PSG-Fortbildungen

Die Hamburger Sportjugend bietet verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich "Prävention sexualisierter Gewalt" an.
 
Für PSG-Ansprechpersonen in unseren Mitgliedsorganisationen bieten wir jährlich vier Fortbildungstermine an. Diese werden gemeinsam mit Fachberatungsstellen aus Hamburg durchgeführt und sind zur Qualifizierung als anerkannte PSG-Ansprechpersonen in Vereinen und Verbänden obligatorisch.
 
Darüber hinaus bietet die Hamburger Sportjugend seit Herbst 2021 Basis-Weiterbildungen für alle interessierten Personen an. Diese Qualifizierungen umfassen vier Lerneinheiten und können zur Verlängerung von Lizenzen anerkannt werden.
 
Alle Termine und die direkte Anmeldungen sind mit dem Suchbegriff "PSG" in unserem Seminarportal zu finden. 
 

 

Fortbildungsformate

 

Hier ist eine Beschreibund der akteullen Ausbildungsformate zu finden.
Alle aktuellen Termine finden sich in unserem Seminarportal mit dem Suchbegriff "PSG":

 

 

Basis-Weiterbildung (4LE)

 

Diese Qualifizierung richtet sich an alle interessierten Personen (z.B. Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Vorstände), die sich über Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport informieren möchten. Dabei stehen Wissen, Sensibilisierung und Handlungssicherheit im Fokus: Wir sprechen über Zahlen & Fakten, Betroffene, Täter*innen-Strategien, Risikofaktoren, Interventionsmöglichkeiten und Kinderschutzmaßnahmen im Sport.

 

Dieses Qualifizierungsangebot ist kostenpflichtig, umfasst vier Lerneinheiten und kann zur Verlängerung von ÜL- und Trainer-Lizenzen sowie der JuleiCa anerkannt werden.
Dieses Format qualifiziert nicht als PSG-Ansprechperson (dazu siehe oben).

 

 

--> Hier geht's zu weiteren Details und zur Anmeldung

 

 

 

 

PSG-Ansprechperson

 

Diese Ausbildung richtet sich ausschließich an Menschen, die eine Tätigkeit als PSG-Ansprechperson wahrnehmen wollen. In acht Lerneinheiten (fünf zu Definition, Betroffenen, Täter*innen-Strategien und Intervention sowie drei zu der Umsetzung des Kinderschutzes im Sport) werden den Teilnehmenden verfügbare und angemessene Mittel aufgezeigt, um Kinderschutz im Rahmen der sportlichen Jugendarbeit zu stärken.

 

Eine Ausbildung besteht aus zwei Teilen: die Sensibilisierung durch die Fachberatungsstelle und der sportspezifische Teil durch die HSJ.
Es müssen Lizenzerwerb beide zusammengehörigen Teile besucht werden.

 

--> Hier geht's zu weiteren Details und zur Anmeldung

 

 

 

 

Netzwerktreffen & Fachtage

 

In unterschiedlichen Abständen bieten wir Netzwerktreffen und Fachtage für das PSG-Netzwerk an.  Außerdem werden alle Ansprechpersonen per Mail darüber informiert.

  

--> Hier geht's zu weiteren Details und zur Anmeldung

 

 

 

 

Multiplikator*innen in Hamburger Fachverbänden

 

Dieses Qualifizierungsangebot richtet sich an Hamburger Fachverbände, die das Thema "Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport" in ihre Ausbildungskonzeptionen zum Lizenzerwerb integrieren wollen. Ziel ist die Befähigung zur Durchführung verbands- und vereinsinterner PSG-Schulungen.

Vorerfahrung im Bereich PSG ist für diese Ausbildung Voraussetzung (bspw. 4LE Basisschulung).

 

 

--> Hier geht's zu weiteren Details und zur Anmeldung

4.4 bewegte Ferienprogramme

Es werden Ferienprogramme in Hamburg in den Frühjahrs-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien aus Mitteln des Landessportamtes (Behörde für Inneres und Sport) sowie aus Spendenmitteln der Ingeborg-Gross-Stiftung gefördert.

Die genauen Richtlinien können, genauso wie die benötigten Vordrucke, den nachfolgenden downloads entnommen werden:

 

 

 Achtung: Die Förderung ist nur bis zum 18.Lebensjahr möglich.

 

 

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PSG-Maßnahmen des Kinderschutzes

Um Kindern und Jugendlichen im Sport ein möglichst sicheres Umfeld zu bieten, sieht das DOSB Stufenmodell und die Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (siehe Gesetzliche Grundlagen) folgende Maßnahmen zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vor.

 

Um Mitgliedorganisationen bei der Umsetzung dieser zu unterstützen, stellen wir folgend Hilfsdokumente und unsere eigene Umsetzung als Beispiel zur Verfügung. Diese hat in keinem Fall Allgemeingültigkeit und ersetzt nicht die individuelle Beschäftigung mit den Thematiken in den eigenen Strukturen.

 

Eine übersichtliche Checkliste aller Maßnahmen findet sich hier:

Dokument HSJ-Checkliste Kinderschutzmaßnahmen

 

  1. Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse bei qualifizierten Kontakten zur Kindern und Jugendlichen. Die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis wird vorgenommen und dies wird in einer Nachweisliste vermerkt:
    • von allen hauptamtlichen Personen im Kinder-und Jugendbereich.
    • von allen ehren- und nebenamtlichen Personen mit qualifiziertem Kontakt im Kinder-und Jugendbereich.
    • von allen ehren- und nebenamtlichen Personen mit Verantwortung für die Durchführung von mehrtägigen Maßnahmen mit Übernachtung im Kinder-und Jugendbereich.
    • Die Jugendabteilungen der Mitgliedsvereine/-verbände des Hamburger Sportbundes e.V. (HSB) beschäftigen keine Personen, die rechtskräftig wegen einer Straftat aus der Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72 a SGB VIII verurteilt worden sind.
  •  

 

2. Benennung einer Ansprechperson Prävention sexualisierter Gewalt (PSG) im Sport.

 

 

3. Veröffentlichung der PSG-Ansprechperson auf der Website.

 

4. Schulung der PSG-Ansprechperson durch HSJ

Die HSJ bietet gemeinsam mit dem Kooperationspartner Zündfunke e.V. Schulungen für PSG-Ansprechpersonen im Sport und an der Thematik Interessierte durch. In 8 Lerneinheiten (5 zu Definition, Täterstrategien und Intervention sowie 3 zu den gesetzlichen Grundlagen und der Umsetzung des Kinderschutzes im Sport) werden den Teilnehmer*innen verfügbare und angemessene Mittel aufgezeigt, um sexualisierte Gewalt im Rahmen der sportlichen Jugendarbeit zu verhindern.

 

Fortbildungsangebote

 

 

5. Alle Personen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, haben den Ehrenkodex unterschrieben.

 

6. Entwicklung und Umsetzung einer Risikoanalyse.

Hinweis: Die Bewertungstabelle ist ein Hilfsinstrument, welches einen ersten Überblick erleichtert und eine Risikoanalyse ergänzt. Eine schriftliche Auseinandersetzung ersetzt diese nicht.

 

 

7. Entwicklung und Umsetzung eines Interventionsleitfadens.

 

8. Entwicklung und Umsetzung von Verhaltensregeln.

 

9. Entwicklung und Umsetzung eines Beschwerdemanagement.

 

10. Implementierung des Themas Prävention sexualisierter Gewalt in der Jugendordnung/ Satzung (Empfehlung).

 

11. Konsequenzen im polizeilichen Ermittlungs-oder staatsanwaltlichen Klageverfahren:

 

In der Vereinbarung gemäß § 72a SGB VIII ( Punkt 4 c) zwischen der Sozialbehörde und der Hamburger Sportjugend (HSJ) ist geregelt, dass:

 

"[…] sollten gegen Hauptamtliche, Freiwilligendienstleistende und Neben- und Ehrenamtliche polizeiliche Ermittlungs- oder staatsanwaltliche Klageverfahren gemäß § 72 a Abs. 1 SGB VIII anhängig sein, […]

 

muss das HSB-Mitglied beschuldigte Personen von Kontakten mit Minderjährigen ausschließen können;

 

sofern dies nicht zu gewährleisten ist,

 

müssen beschuldigte Personen für die Zeit des Ermittlungs- und Klagverfahrens gänzlich aus der Organisation ausgeschlossen werden können.

 

Sofern HSB-Mitglieder gegen diese Regelungen verstoßen, kann die HSJ diesen HSB-Mitgliedern Fördermittel vorenthalten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung!

 

 

Erfüllung der Maßnahmen zur HSJ-Förderberechtigung

 

Die Abfrage zur Förderberechtigung findet jährlich über den HSJ-Statistikbogen (siehe Förderungen) statt. Hier werden alle Mitgliedsorganisationen aufgefordert den Umsetzungstand der Kinderschutzmaßnahmen anzugeben. Im Jahr 2021 müssen alle Maßnahmen zumindest begonnen werden. Zum 31.03.2023 müssen alle Maßnahmen umgesetzt sein. Für neue Mitgliedsorganisationen und jene, welche zwei Jahre keine Förderung in Anspruch genommen haben, gelten Sonderregelungen.

 

Ecke