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Stellenausschreibung
Die Hamburger Sportjugend sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n sehr engagierte/n Geschäftsfüher/in
Hier die vollständige Ausschreibung.
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FSJ in der Ferienanlage Schönhagen
Für unsere Kinder- und Jugendferienanlage (260 Betten, 29.000 Übernachtungen) in Schönhagen/Ostsee suchen wir zum 01.08.2012 eine/n TeilnehmerIn
Freiwilliges Soziales Jahr im Sport (FSJ)
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Der Hamburger Weg und hareico fördern Sportausrüstung für Kids in die Clubs
Ob Fußball, Tischtennis oder Judo – Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können bei den beteiligten 148 Hamburger Sportvereinen ihren Lieblingssport betreiben, ohne einen Vereinsbeitrag zahlen zu müssen.
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"Kids in die Clubs" und das Bildungs- und Teilhabepaket
Seit 2004 können in Hamburg Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien über das Programm „Kids in die Clubs“ beitragsfrei Mitglied im Sportverein werden. Auch mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung im April 2011 wird das Programm und das bisher bewährte Verfahren fortgesetzt
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2.2 Fachverbandsetat
Für die Jugendarbeit der Fachverbände steht ein Etat zur Verfügung. Der Jugendverbandsetat folgt der Entwicklung der institutionellen Förderung, die der HSB von der Stadt Hamburg erhält.
Der Verteilungsschlüssel orientiert sich an den jeweiligen Mitgliederzahlen (bis 18 Jahre) der aktuellen Bestandserhebung des Hamburger Sportbundes.
Die Mittel für jeden Fachverband berechnen sich wie folgt:
Jeder Fachverband mit mindestens 200 Mitgliedern erhält einen einheitlichen Sockelbetrag. Kleinere Verbände erhalten einen anteiligen Sockelbetrag, der ihrer Mitgliederzahl entspricht.
Fachverbände mit mindestens 200 Mitgliedern erhalten zusätzlich Mittel gemäß folgender Punktewertung:
- 201 - 1.000. Mitglied = 3 Punkte pro Mitglied;
- 1.001. - 5.000. Mitglied = 2 Punkte pro Mitglied;
- ab 5.001. Mitglied = 1 Punkt pro Mitglied.
Der Wert eines Punktes wird jährlich aus den Punktzahlen aller Fachverbände und der Höhe des Etats ermittelt.
Von der Zuweisung des Jugend-Verbandsetats ausgeschlossen sind:
- Vereine, die fachverbandliche Aufgaben übernommen haben
- Verbände mit bis zu 10 jugendlichen Mitgliedern
Abrechnungsfähig sind zu 100% Kosten für sportartspezifische Maßnahmen.
Nicht abrechnungsfähig sind übergreifende Spiel-Sport-Veranstaltungen und Lehrmaßnahmen, die aus dem Jugendförderungsplan der Sportjugend gefördert werden sowie Verwaltungskosten und Kosten für hauptamtliche MitarbeiterInnen.
Förderung:
gemäß obiger Berechnungsgrundlage, auszahlbar nach Vorlage einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Antrag:
nicht erforderlich
Verwendungsnachweis:
Durch Vorlage der GuV-Rechnung bis zum 30.04. des folgenden Jahres.
Auskünfte:
Sportjugend
Angelika Seifert
Tel.: 419 08 222
Mail:
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