-
Prävention sexualisierter Gewalt im Sport / PSG
Die Hamburger Sportjugend im HSB bietet Mitarbeiter/innen in der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit der Hamburger Sportvereine Unterstützung an, damit Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen geschützt werden können.
Ansprechpartner: Conny Sonsmann 040-419 08 264 und Peter Unruh 040-419 08 255
-
"Kids in die Clubs" und das Bildungs- und Teilhabepaket
Mit der Aktion „Kids in die Clubs“ fördert die Hamburger Sportjugend Vereine, die Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen ein Sportangebot ohne Monatsbeitrag ermöglichen. Die Finanzierung erfolgt aus Spenden des Vereins „Kinder helfen Kindern e.V.“ des Hamburger Abendblatts sowie aus Mitteln der Behörde für Inneres und Sport.
Weiterlesen... -
Der Hamburger Weg und hareico fördern Sportausrüstung für Kids in die Clubs
Ob Fußball, Tischtennis oder Judo – Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können bei den beteiligten 148 Hamburger Sportvereinen ihren Lieblingssport betreiben, ohne einen Vereinsbeitrag zahlen zu müssen.
Weiterlesen...
2.2 Fachverbandsetat
Für die Jugendarbeit der Fachverbände steht ein Etat zur Verfügung. Der Jugendverbandsetat folgt der Entwicklung der institutionellen Förderung, die der HSB von der Stadt Hamburg erhält.
Der Verteilungsschlüssel orientiert sich an den jeweiligen Mitgliederzahlen (bis 18 Jahre) der aktuellen Bestandserhebung des Hamburger Sportbundes.
Die Mittel für jeden Fachverband berechnen sich wie folgt:
Jeder Fachverband mit mindestens 200 Mitgliedern erhält einen einheitlichen Sockelbetrag. Kleinere Verbände erhalten einen anteiligen Sockelbetrag, der ihrer Mitgliederzahl entspricht.
Fachverbände mit mindestens 200 Mitgliedern erhalten zusätzlich Mittel gemäß folgender Punktewertung:
- 201 - 1.000. Mitglied = 3 Punkte pro Mitglied;
- 1.001. - 5.000. Mitglied = 2 Punkte pro Mitglied;
- ab 5.001. Mitglied = 1 Punkt pro Mitglied.
Der Wert eines Punktes wird jährlich aus den Punktzahlen aller Fachverbände und der Höhe des Etats ermittelt.
Von der Zuweisung des Jugend-Verbandsetats ausgeschlossen sind:
- Vereine, die fachverbandliche Aufgaben übernommen haben
- Verbände mit bis zu 10 jugendlichen Mitgliedern
Abrechnungsfähig sind zu 100% Kosten für sportartspezifische Maßnahmen.
Nicht abrechnungsfähig sind übergreifende Spiel-Sport-Veranstaltungen und Lehrmaßnahmen, die aus dem Jugendförderungsplan der Sportjugend gefördert werden sowie Verwaltungskosten und Kosten für hauptamtliche MitarbeiterInnen.
Förderung:
gemäß obiger Berechnungsgrundlage, auszahlbar nach Vorlage einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Verwendungsnachweis:
Durch Vorlage der GuV-Rechnung bis zum 30.04. des folgenden Jahres.
Auskünfte:
Sportjugend
Angelika Seifert
Tel.: 419 08 222
Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.



