-
Stellenausschreibung
Die Hamburger Sportjugend sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n sehr engagierte/n Geschäftsfüher/in
Hier die vollständige Ausschreibung.
-
FSJ in der Ferienanlage Schönhagen
Für unsere Kinder- und Jugendferienanlage (260 Betten, 29.000 Übernachtungen) in Schönhagen/Ostsee suchen wir zum 01.08.2012 eine/n TeilnehmerIn
Freiwilliges Soziales Jahr im Sport (FSJ)
Weiterlesen... -
Der Hamburger Weg und hareico fördern Sportausrüstung für Kids in die Clubs
Ob Fußball, Tischtennis oder Judo – Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können bei den beteiligten 148 Hamburger Sportvereinen ihren Lieblingssport betreiben, ohne einen Vereinsbeitrag zahlen zu müssen.
Weiterlesen... -
"Kids in die Clubs" und das Bildungs- und Teilhabepaket
Seit 2004 können in Hamburg Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien über das Programm „Kids in die Clubs“ beitragsfrei Mitglied im Sportverein werden. Auch mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung im April 2011 wird das Programm und das bisher bewährte Verfahren fortgesetzt
Weiterlesen...
Grundlagen unserer Arbeit
Kinder- und Jugendordnung
In der Kinder- und Jugendordnung werden der Aufbau und die Struktur der Sportjugend geregelt. Vor allem geht es dabei darum, wie die demokratische Mitbestimmung im Kinder- und Jugendsport ausgestaltet ist. Der Delegiertentag ist das höchste Beschlussgremium der Sportjugend. Dort werden die Mitglieder des Vorstands gewählt, der Jahresabschluss genehmigt und der Haushaltsplan beschlossen, also entschieden, wie viel Geld für welche Aktivitäten ausgegeben werden soll. Außerdem wird dort über Anträge z. B. zu bestimmten Projekten diskutiert und entschieden.
Gibt es bei Dir im Verein auch eine Jugendordnung bzw. Kinder- und Jugendordnung? Damit ein Mitgliedsverein für seine Jugendarbeit von uns unterstützt werden kann (z. B. mit unseren Förderungen), muss er vier Voraussetzungen erfüllen, unsere Fördervoraussetzungen.
In den Unterlagen zum Delegiertentag ist auch der Jahresbericht des Vorstandes enthalten, sowie das Protokoll des letzten Delegiertentages und der Vorschlag des Vorstands für die Finanzbeschlüsse.
Leitbild
In dem 2005 vom Delegiertentag beschlossenen Leitbild der Sportjugend mit dem Titel „sportlich – jung – sozial“ sind in kurzer Form die wesentlichen Grundlagen unserer Arbeit enthalten. Im Leitbild steht, wie wir sein wollen.
Strategische Zielplanung
In der im Jahr 2005 vom Vorstand beschlossenen Strategischen Zielplanung sind insgesamt 48 konkrete Ziele für die Arbeit der Sportjugend formuliert worden. In größeren Abständen wird im Vorstand der Sportjugend die Gültigkeit der Ziele ebenso überprüft, wie die Frage, ob die tatsächlichen Aktivitäten auch der Verfolgung der Ziele dienen.
Geschäftsordnung
In der Geschäftsordnung sind Entscheidungswege und –kompetenzen der Vorstandsmitglieder, der Beiräte und Arbeitskreise, sowie der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle geregelt. Die Geschäftsordnung kann durch Vorstandsbeschluss verändert werden.
Finanzordnung
In der Finanzordnung ist die Haushaltsführung der Sportjugend geregelt. Sie kann ebenfalls durch Vorstandsbeschluss verändert werden.
Jugendförderungsplan
Im Jugendförderungsplan haben wir die Möglichkeiten der finanziellen Förderung unserer Mitgliedsvereine und –verbände übersichtlich zusammengefasst. Unsere Grundausrichtung ist dabei, dass wir überwiegend konkrete Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit fördern und bei der Ausgestaltung darauf achten, verlässliche Förderbeträge sicher zu stellen und keine unnötigen bürokratischen Hürden aufzubauen.
Da wir aber in wesentlichen Teilen öffentliche Mittel – also Steuergelder – weiter verteilen, müssen wir uns an einige Vorgaben des öffentlichen Haushaltsrechtes halten.
Was und wie genau möglich ist, steht unter Förderungen.


