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Grundlagen unserer Arbeit

Kinder- und Jugendordnung

In der Kinder- und Jugendordnung werden der Aufbau und die Struktur der Sportjugend geregelt. Vor allem geht es dabei darum, wie die demokratische Mitbestimmung im Kinder- und Jugendsport ausgestaltet ist. Der Delegiertentag ist das höchste Beschlussgremium der Sportjugend. Dort werden die Mitglieder des Vorstands gewählt, der Jahresabschluss genehmigt und der Haushaltsplan beschlossen, also entschieden, wie viel Geld für welche Aktivitäten ausgegeben werden soll. Außerdem wird dort über Anträge z. B. zu bestimmten Projekten diskutiert und entschieden.

Gibt es bei Dir im Verein auch eine Jugendordnung bzw. Kinder- und Jugendordnung? Damit ein Mitgliedsverein für seine Jugendarbeit  von uns unterstützt werden kann (z. B. mit unseren Förderungen), muss er vier Voraussetzungen erfüllen, unsere Fördervoraussetzungen.

In den Unterlagen zum Delegiertentag ist auch der Jahresbericht des Vorstandes enthalten, sowie das Protokoll des letzten Delegiertentages und der Vorschlag des Vorstands für die Finanzbeschlüsse.

Leitbild

In dem 2005 vom Delegiertentag beschlossenen Leitbild der Sportjugend mit dem Titel „sportlich – jung – sozial“ sind in kurzer Form die wesentlichen Grundlagen unserer Arbeit enthalten. Im Leitbild steht, wie wir sein wollen.

 

Strategische Zielplanung

In der im Jahr 2005 vom Vorstand beschlossenen Strategischen Zielplanung sind insgesamt 48 konkrete Ziele für die Arbeit der Sportjugend formuliert worden. In größeren Abständen wird im Vorstand der Sportjugend die Gültigkeit der Ziele ebenso überprüft, wie die Frage, ob die tatsächlichen Aktivitäten auch der Verfolgung der Ziele dienen.

 

Geschäftsordnung

In der Geschäftsordnung sind Entscheidungswege und –kompetenzen der Vorstandsmitglieder, der Beiräte und Arbeitskreise, sowie der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle geregelt. Die Geschäftsordnung kann durch Vorstandsbeschluss verändert werden.

 

Finanzordnung

In der Finanzordnung ist die Haushaltsführung der Sportjugend geregelt. Sie kann ebenfalls durch Vorstandsbeschluss verändert werden.

 

Jugendförderungsplan

Im Jugendförderungsplan haben wir die Möglichkeiten der finanziellen Förderung unserer Mitgliedsvereine und –verbände übersichtlich zusammengefasst. Unsere Grundausrichtung ist dabei, dass wir überwiegend konkrete Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit fördern und bei der Ausgestaltung darauf achten, verlässliche Förderbeträge sicher zu stellen und keine unnötigen bürokratischen Hürden aufzubauen.

Da wir aber in wesentlichen Teilen öffentliche Mittel – also Steuergelder – weiter verteilen, müssen wir uns an einige Vorgaben des öffentlichen Haushaltsrechtes halten.

Was und wie genau möglich ist, steht unter Förderungen.