Vertragsinformationen
Freiwilligendienste im Sport können entweder als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) durchgeführt werden. Eine deutlich größere Anzahl an Plätzen ist jedoch im FSJ vorhanden. Aufgrund der strukturellen Voraussetzungen und Kontingentierung teilt die Sportjugend die nahezu identischen Dienste den Einsatzstellen und Freiwilligen zu.
Das FSJ ist ein Landesdienst, d h. hier wird eine dreiseitige Vereinbarung (= Vertrag) zwischen Freiwilliger*m, dem Träger (Hamburger Sportjugend) und der Einsatzstelle (Verein oder Verband) abgeschlossen.
Der BFD hingegen ist ein Bundesdienst, in dem Freiwillige ein Vertragsverhältnis mit dem zuständigen Bundesamt eingehen.
Die Vereinbarungen stehen allen Einsatzstellen in FWDM zur Verfügung. Die Abwicklung des Vertrages läuft über die Hamburger Sportjugend. Von hier aus erfolgt die Weiterleitung an die Zentralstelle. Der genaue Ablauf des Vertragsprozederes wird den Einsatzstellen vor Vertragsabschluss kommuniziert.