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Prävention sexualisierter Gewalt im Sport / PSG
Die Hamburger Sportjugend im HSB bietet Mitarbeiter/innen in der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit der Hamburger Sportvereine Unterstützung an, damit Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen geschützt werden können.
Ansprechpartner: Conny Sonsmann 040-419 08 264 und Peter Unruh 040-419 08 255
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"Kids in die Clubs" und das Bildungs- und Teilhabepaket
Mit der Aktion „Kids in die Clubs“ fördert die Hamburger Sportjugend Vereine, die Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen ein Sportangebot ohne Monatsbeitrag ermöglichen. Die Finanzierung erfolgt aus Spenden des Vereins „Kinder helfen Kindern e.V.“ des Hamburger Abendblatts sowie aus Mitteln der Behörde für Inneres und Sport.
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Der Hamburger Weg und hareico fördern Sportausrüstung für Kids in die Clubs
Ob Fußball, Tischtennis oder Judo – Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können bei den beteiligten 148 Hamburger Sportvereinen ihren Lieblingssport betreiben, ohne einen Vereinsbeitrag zahlen zu müssen.
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7.1 Einrichtung und Ausstattung von Jugendräumen - Bezirkssondermittel oder Landesförderplan
Die Räume oder das Haus müssen Eigentum des beantragenden Vereins sein und/oder seinen Kindern/ Jugendlichen ständig zur Verfügung stehen. Eine Benutzung überwiegend durch Kinder/Jugendliche muss gewährleistet sein.
Beispiele:
Ausstattung von Jugendräumen und -heimen mit Einrichtungsgegenständen bzw. Renovierung.
Förderung:
Eine Förderung ist aus Bezirkssondermitteln (über Bezirksamt bzw. Bezirksversammlung) oder aus dem Landesförderplan (Amt für Familie, Jugend und Sozialordnung) möglich. Wir empfehlen zur Zeit dringend, den Versuch einer Antragstellung über Bezirkssondermittel zu machen. Die Mittel im Landesförderplan sind bereits mittelfristig ausgeschöpft.
Anträge auf Bezirkssondermittel sollten möglichst mit den im Bezirk vertretenen Parteien abgesprochen werden.
Es besteht die Möglichkeit, aus Bezirkssondermitteln auch Förderungen für Sportgeräte zu erhalten.
Antrag:
a) Bezirkssondermittel möglichst zum Ende des Vorjahres.
b) Landesförderplan bis zum 31.8. des Vorjahres
Verwendungsnachweis:
Mit einem Bewilligungsbescheid werden die genauen Fristen und Richtlinien bekanntgegeben.
Hinweise:
Der Antrag zum Landesförderplan muß über die Hamburger Sportjugend eingereicht werden. Die Sportjugend ist bei der Antragstellung auf Wunsch behilflich.
Auskünfte:
Sportjugend
Angelika Seifert
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