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Stellenausschreibung
Die Hamburger Sportjugend sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n sehr engagierte/n Geschäftsfüher/in
Hier die vollständige Ausschreibung.
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FSJ in der Ferienanlage Schönhagen
Für unsere Kinder- und Jugendferienanlage (260 Betten, 29.000 Übernachtungen) in Schönhagen/Ostsee suchen wir zum 01.08.2012 eine/n TeilnehmerIn
Freiwilliges Soziales Jahr im Sport (FSJ)
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Der Hamburger Weg und hareico fördern Sportausrüstung für Kids in die Clubs
Ob Fußball, Tischtennis oder Judo – Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können bei den beteiligten 148 Hamburger Sportvereinen ihren Lieblingssport betreiben, ohne einen Vereinsbeitrag zahlen zu müssen.
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"Kids in die Clubs" und das Bildungs- und Teilhabepaket
Seit 2004 können in Hamburg Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien über das Programm „Kids in die Clubs“ beitragsfrei Mitglied im Sportverein werden. Auch mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung im April 2011 wird das Programm und das bisher bewährte Verfahren fortgesetzt
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7.1 Einrichtung und Ausstattung von Jugendräumen - Bezirkssondermittel oder Landesförderplan
Die Räume oder das Haus müssen Eigentum des beantragenden Vereins sein und/oder seinen Kindern/ Jugendlichen ständig zur Verfügung stehen. Eine Benutzung überwiegend durch Kinder/Jugendliche muss gewährleistet sein.
Beispiele:
Ausstattung von Jugendräumen und -heimen mit Einrichtungsgegenständen bzw. Renovierung.
Förderung:
Eine Förderung ist aus Bezirkssondermitteln (über Bezirksamt bzw. Bezirksversammlung) oder aus dem Landesförderplan (Amt für Familie, Jugend und Sozialordnung) möglich. Wir empfehlen zur Zeit dringend, den Versuch einer Antragstellung über Bezirkssondermittel zu machen. Die Mittel im Landesförderplan sind bereits mittelfristig ausgeschöpft.
Anträge auf Bezirkssondermittel sollten möglichst mit den im Bezirk vertretenen Parteien abgesprochen werden.
Es besteht die Möglichkeit, aus Bezirkssondermitteln auch Förderungen für Sportgeräte zu erhalten.
Antrag:
a) Bezirkssondermittel möglichst zum Ende des Vorjahres.
b) Landesförderplan bis zum 31.8. des Vorjahres
Verwendungsnachweis:
Mit einem Bewilligungsbescheid werden die genauen Fristen und Richtlinien bekanntgegeben.
Hinweise:
Der Antrag zum Landesförderplan muß über die Hamburger Sportjugend eingereicht werden. Die Sportjugend ist bei der Antragstellung auf Wunsch behilflich.
Auskünfte:
Sportjugend
Angelika Seifert
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