Förderungen

Häufig gestellte Fragen

Einen ausführlichen Überblick über alle Themen rund um die Freiwilligendienste im Sport finden sich auf der Informationsseite www.freiwilligendienste-im-sport.de. Dort findet sich auch die Infosammlung von A-Z für Einsatzstellen und Freiwillige. In dem alphabetischen Verzeichnis finden sich unter den jeweiligen Stichpunkten Antworten zu vielen Fragen rund um die FWD im Sport.

 

Einige Regelungen bzgl. der Vertragsabwicklung, Seminarorganisation etc. erfolgen trägerspezifisch. In der Kategorie der häufig gestellten Fragen finden sich Informationen zur Handhabung dieser Themenbereiche in Hamburg:

 

Abrechnung/ Arbeitgeber

Die Personalverwaltung kann entweder über den Hamburger Sportbund oder über die Einsatzstelle erfolgen. Die Einsatzstellen wählen den Abrechnungsweg. Die gewählte Abrechnungsstelle ist für die Auszahlung des Taschengeldes zuständig und gilt als Arbeitgeber.

Alle Personalunterlagen sind dementsprechend entweder bei der Sportjugend oder der Einsatzstelle einzureichen. Bei der Krankenkasse ist der Abrechnungsweg ausschlaggebend für die Angabe des Arbeitgebers. Dem*Der Freiwilligen wird in der Begrüßungspost mitgeteilt, wo die erforderlichen Unterlagen einzureichen sind.

Übernimmt die Einsatzstelle die Verwaltung des Freiwilligen, trägt diese auch die Verantwortung, dass die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

 

Bewerbung

Die Bewerbung und Vergabe der Plätze im FWD erfolgt ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal FWDM hier. Eine Registrierung ist also zwingend notwendig.

 

Der Bewerbungszeitraum beginnt im Frühjahr für die Besetzung der Stellen im August bzw. September desselben Jahres.

 

Seminartage

Siehe auch: Seminare

 

Jede*r Freiwillige ist verpflichtet im Rahmen des 12-monatigen Dienstes insgesamt 25 Seminartage zu besuchen. Dies ist vertraglich festgelegt.

 

Seminare der Sportjugend

Von der Sportjugend werden 15 Tage durch kompakte Seminarwochen abgedeckt. Es finden 3 Seminare á 5 Tagen statt: ein Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar.

 

Freie Seminartage

Ergänzend zu den vom Träger organisierten 15 Seminartagen müssen 10 „freie“-Seminartage besucht werden. Diese können von den Freiwilligen gemeinsam mit den Einsatzstellen gewählt werden.

 

Was gilt als ein Seminartag?

  • Ein kompletter Seminartag hat einen Umfang von 8 Lerneinheiten (LE) (8 LE entsprechen 6 Zeitstunden)
  • Die Seminartage müssen sich auf mindestens 10 einzelne Tage verteilen (bspw. gelten 16 LE an einem Tag nicht als 2 Seminartage – 1 Seminartag kann höchstens 8 LE haben, eine „Umverteilung“ von LE auf weitere Tage ist nicht möglich)
  • Insgesamt müssen mindestens 80 LE besucht werden (entspricht 10 vollen Seminartagen à 8 LE)
  • Wenn ein Seminartag bspw. nur 6 LEs umfasst, kann ein weiteres Seminar im Umfang von 2 (oder mehr) LEs besucht werden. Beide Seminare zusammen gelten dann als ein kompletter Seminartag.

Nachweis der Seminartage

Die Nachweispflicht für den Besuch der „freien“ Seminartage liegt bei der Einsatzstelle. Der Nachweis erfolgt durch das Einreichen einer Seminartagetabelle und der gesammelten Teilnahmebescheinigungen bei der Sportjugend. Für die Planung der Seminartage ist die Zielformulierung hilfreich.

 

Krankenkasse

Während des Freiwilligenjahres sind die Teilnehmenden in der gesetzlichen Krankenversicherung als eigenständiges Mitglied versichert. Sie können nicht in der Familienversicherung oder in der privaten Versicherung bleiben. Nach Beendigung des FWD ist ein Wechsel zurück in die Familienversicherung möglich. Abhängig vom Abrechnungsweg muss bei der Krankenkasse entweder die Einsatzstelle oder der Hamburger Sportbund als Arbeitgeber angegeben werden.

 

Unterkunft

Eine Unterkunft kann den Freiwilligen durch die Einsatzstellen in Hamburg in der Regel nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Zielformulierung

Die Zielformulierung dient der Konkretisierung und Ausgestaltung der pädagogischen Begleitung in der Einsatzstelle. Sie soll dabei einen Gesprächsanlass zwischen Anleiter*in und Freiwilliger*m bilden, in dem insbesondere Lernziele, Tätigkeiten und Art der Anleitung, Thema des Jahresprojekts und die Ausgestaltung der Seminartage gemeinsam besprochen und festgelegt werden. Das Ergebnis wird in Form der ausgefüllten Zielformulierung ca. 12 Wochen nach Dienststart per E-Mail an die Sportjugend gesendet.

Seminare

Ein zentraler Aspekt des Freiwilligendienstes ist, dass er der persönlichen Orientierung und Bildung dient. Neben der Arbeit in der Einsatzstelle ist ein wesentlicher Bestandteil der Freiwilligendienste im Sport (FWD) die Teilnahme an den gesetzlich vorgeschriebenen 25 Seminartagen.

 

Jede*r Freiwillige ist verpflichtet im Rahmen des 12-monatigen Dienstes insgesamt 25 Seminartage zu besuchen. Dies ist gesetzlich wie vertraglich festgelegt.

 

Seminare der Sportjugend

 

Von der Sportjugend werden 15 Tage durch kompakte Seminarwochen abgedeckt. Es finden drei Seminare á 5 Tagen statt: Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar. Die Teilnahme ist obligatorisch. Die Seminare werden von den Trägern organisiert und finanziert. Für die Teilnehmer*innen und Einsatzstellen sind diese Seminare kostenlos.

 

Die Seminare finden in unterschiedlichen Jugendfreizeitstätten in Norddeutschland statt. Die Termine werden zu Beginn des Dienstes bekanntgegeben. Die inhaltliche Zielsetzung der Seminare umfasst die Vermittlung von Gruppenpädagogik in Theorie und Praxis, das Erlernen von Projektarbeit und Projektmanagement, die Einstimmung auf und Reflexion des FWD sowie das Erkennen und Erproben eigener Ressourcen und Kompetenzen. Die Teilnehmer*innen haben die Möglichkeit an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare aktiv mitzuwirken.

Das Einführungsseminar wird kurz nach Beginn des FWD veranstaltet. Das Zwischenseminar findet in der Regel in der ersten Hälfte des FWD-Jahres statt, damit die Teilnehmer*innen erworbene Fachkenntnisse möglichst früh in ihre Tätigkeit einbringen können. Für BFDler*innen findet als Zwischenseminar ein vom Bund organisiertes und verpflichtendes Seminar zur „politischen Bildung“ statt. Im Abschlussseminar zum Ende des Dienstes liegt der Fokus auf der Reflexion der Erfahrungen, die die Freiwilligen im Laufe ihres Dienstes gesammelt haben.

 

Die Seminarteilnahme gilt als Arbeitszeit und ist verpflichtend. Die Freiwilligen sind von den Einsatzstellen für die Seminare des Trägers freizustellen. Urlaub ist außerhalb der Seminarzeiten zu planen. Gearbeitet wird in der Regel vormittags und nachmittags, oftmals auch abends.

 

Freie Seminartage

 

Ergänzend zu den vom Träger organisierten 15 Seminartagen müssen mindestens 10 „freie“-Seminartage besucht werden. Diese können von den Freiwilligen gemeinsam mit den Einsatzstellen gewählt werden. So bietet sich den Freiwilligen die Chance, Fortbildungen auf Grundlage der eigenen Interessen auszuwählen. Als sinnvolles Angebot kann die von der Sportjugend durchgeführte Übungsleiter*innenausbildung im Breiten- und Freizeitsport für Kinder und Jugendliche besucht werden. Es ist aber genauso möglich, eine sportartspezifische Trainer*innenlizenz zu erwerben oder aus den vielfältigen Aus- und Fortbildungsangeboten verschiedener Anbieter im sportlichen und pädagogischen Bereich zu wählen.

 

Zu Beginn des FWD stellen wir den Freiwilligen Informationsmaterial von Anbietern in Hamburg zur Verfügung. Wichtig ist, dass im Rahmen des FWD mindestens 10 weitere Seminartage besucht werden. Die Nachweispflicht für den Besuch der Seminartage liegt bei der Einsatzstelle, ebenso ist diese für die Finanzierung verantwortlich.

 

Eine Übersicht mit allen angebotenen Aus- und Fortbildungsangeboten der Hamburger Sportjugend kann hier eingesehen werden.

Rahmendaten des FWD im Sport

  • Ein FWD im Sport startet grundsätzlich zum 1.8. oder 1.9. eines Jahres (eine Bewerbung ist immer erst Anfang März des jeweiligen Jahres möglich) und ist auf 12 Monate angelegt.
  • Die Arbeitszeit beträgt 39 Std./Woche.
  • Die Kosten für Taschengeld und Sozialversicherung der Freiwilligen belaufen sich auf 478,11€/Monat/FW (zzgl. etwaige Fahrtkosten für dienstl. Belange): Weitere Infos dazu werden erst in/im Rundmails/Anerkennungsprozedere detailliert ausgeführt, um Verwirrung zu vermeiden.
  • Die Kosten für die 15 verpflichtenden Seminartage des Trägers werden i.d.R. durch die Hamburger Sportjugend getragen (15 = je 5 Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar).
  • Die Kosten für die 10 "freien" Seminartage werden i.d.R. von der Einsatzstelle getragen.
  • Freiwilligen werden 30 Urlaubstage bei einem 12-monatigen FWD gewährt.
  • Freiwillige werden arbeitsmarktneutral eingesetzt und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte

 

 

Arbeitsmarktneutralität


Die Tätigkeiten von Freiwilligen sollen zusätzlich zum üblichen Vereins- bzw. Verbandsangebot der Einsatzstelle und, möglichst an den individuellen Interessen und Kompetenzen der Freiwilligen orientiert, entwickelt werden. Durch den Einsatz von Freiwilligen darf weder ein Arbeitsplatz abgebaut, noch der Abbau eines Arbeitsplatzes kompensiert oder die Schaffung eines Arbeitsplatzes verhindert werden.


Daher sollten bei Stellenanzeigen unbedingt folgende Punkte Berücksichtigung finden:

  • Gezahlt wird kein "Lohn" oder "Gehalt", oder eine "Vergütung", sondern Taschengeld
  • Freiwillige dürfen laut Gesetzt nur "unterstützende" Aufgaben wahrnehmen. Diese Formulierung ist insbesondere bei der Aufgabenwahrnehmung an Schulen zu beachten
  • Verweis auf die pädagogische Begleitung des Dienstes, die Bildungstage sowie die Möglichkeit zum Erwerb einer sportspezifischen sportspezifischen Lizenz
  • Von der Aufzählung von „Anforderungen“ wird dringend abgeraten, solange es nicht um allgemeine Fähigkeiten und Interessen geht (z.B. Spaß am Umgang mit Kindern, Teamarbeit, Erfahrungen in einer bestimmten Sportart etc.). Grundlage von Freiwilligendiensten ist, dass sie von den Freiwilligen her gedacht werden und dessen Interessen und Kenntnisse aufnehmen - Engagement und Freiwilligkeit sollten Schlüsselbegriffe sein.

 

Wir empfehlen folgenden Satz in jede Stellenanzeige aufzunehmen:

 

Das FSJ [oder auch: der BFD] im Sport ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr, das pädagogisch begleitet wird und Erfahrungsräume für Freiwillige eröffnet. Der Erwerb persönlicher Kompetenzen und sportlicher Lizenzen sowie Berufs- und Engagementorientierung stehen im Mittelpunkt.“

Vertragsinformationen

Freiwilligendienste im Sport können entweder als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) durchgeführt werden. Eine deutlich größere Anzahl an Plätzen ist jedoch im FSJ vorhanden. Aufgrund der strukturellen Voraussetzungen und Kontingentierung teilt die Sportjugend die nahezu identischen Dienste den Einsatzstellen und Freiwilligen zu.


Das FSJ ist ein Landesdienst, d h. hier wird eine dreiseitige Vereinbarung (= Vertrag) zwischen Freiwilliger*m, dem Träger (Hamburger Sportjugend) und der Einsatzstelle (Verein oder Verband) abgeschlossen.


Der BFD hingegen ist ein Bundesdienst, in dem Freiwillige ein Vertragsverhältnis mit dem zuständigen Bundesamt eingehen.


Die Vereinbarungen stehen allen Einsatzstellen in FWDM zur Verfügung. Die Abwicklung des Vertrages läuft über die Hamburger Sportjugend. Von hier aus erfolgt die Weiterleitung an die Zentralstelle. Der genaue Ablauf des Vertragsprozederes wird den Einsatzstellen vor Vertragsabschluss kommuniziert.

Antrag auf Anerkennung als Einsatzstelle

Alle an den FWD interessierten Sportvereine und -fachverbände, die ordentliche Mitglieder im HSB sind, können bei der Hamburger Sportjugend die Anerkennung als Einsatzstelle beantragen.
Dazu ist Folgendes notwendig:

  • Eine engagierte Person mit pädagogischer Erfahrung, welche verantwortlich die Begleitung und Förderung der*des Freiwillige*n gewährleistet und den Einsatz koordiniert
  • Ein interessantes Einsatzkonzept über 39 Std./Woche mit Schwerpunkt in der Kinder- und Jugendarbeit
  • Die Kosten für Taschengeld und Sozialversicherung der Freiwilligen belaufen sich auf 478,11€/Monat/FW.
    Weitere Infos dazu werden erst in/im Rundmails/Anerkennungsprozedere detailliert ausgeführt, um Verwirrung zu vermeiden.
  • Die Erfüllung der in der Vereinbarung benannten Aufgaben der Einsatzstelle
  • Eine enge Zusammenarbeit mit dem Träger inklusive fristgerechter Einreichung notwendiger (Vertrags-) Dokumente und Nachweise (bspw. über die besuchten Seminartage)
  • Nach erfolgreicher Anerkennung: Ein*e interessierte*r Freiwillige*r

 

Der Antrag zur Anerkennung als EInsatzstelle für einen FWD im Sport kann hier heruntergeladen werden.

 

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