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5.5 Internationale Jugendbegegnungen

Internationale Jugendbegegnungsprogramme können über die Deutsche Sportjugend (Kinder- und Jugendplan des Bundes, Deutsch-Französisches Jugendwerk u.a.) gefördert werden.

Die Maßnahme muss mindestens 5 volle Kalender-/Programmtage am Veranstaltungsort umfassen.

Förderberechtigt sind Jugendliche und Jungerwachsene vom 12. bis 26. Lebensjahr.

Die ausführlichen Richtlinien und Formulare können auf der homepage der Deutschen Sportjugend http://www.dsj.de/ / Profil: International aktiv heruntergeladen werden.

Auskünfte:
Deutsche Sportjugend
Frau Kuchler
Tel.: 069 / 6700 1328
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

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