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Prävention sexualisierter Gewalt im Sport / PSG
Die Hamburger Sportjugend im HSB bietet Mitarbeiter/innen in der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit der Hamburger Sportvereine Unterstützung an, damit Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen geschützt werden können.
Ansprechpartner: Conny Sonsmann 040-419 08 264 und Peter Unruh 040-419 08 255
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"Kids in die Clubs" und das Bildungs- und Teilhabepaket
Mit der Aktion „Kids in die Clubs“ fördert die Hamburger Sportjugend Vereine, die Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen ein Sportangebot ohne Monatsbeitrag ermöglichen. Die Finanzierung erfolgt aus Spenden des Vereins „Kinder helfen Kindern e.V.“ des Hamburger Abendblatts sowie aus Mitteln der Behörde für Inneres und Sport.
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Der Hamburger Weg und hareico fördern Sportausrüstung für Kids in die Clubs
Ob Fußball, Tischtennis oder Judo – Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können bei den beteiligten 148 Hamburger Sportvereinen ihren Lieblingssport betreiben, ohne einen Vereinsbeitrag zahlen zu müssen.
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5.2 Fahrten - Teilnahme junger Menschen aus einkommensschwachen Familien
Aus dem Jugendförderungs- und Landesförderplan kann eine Förderung für Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene aus einkommensschwachen Familien beantragt werden, um ihnen die Teilnahme an einer (Ferien-)Fahrt zu ermöglichen.
Die gesamte Abwicklung läuft über den beantragenden Verein bzw. Verband.
Beispiele:
Teilnahme von Kindern/Jugendlichen/Jungerwachsenen an Maßnahmen mit einer Mindestdauer von 3 Tagen, die die Reisekosten aufgrund ihrer Familiensituation nicht aufbringen können.
Teilnahmegruppe:
Förderberechtigt sind Kinder/Jugendliche/Jungerwachsene ab 6 Jahre bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, soweit der genannte Personenkreis kein eigenes Einkommen hat oder das Netto-Familieneinkommen eine bestimmte Bemessungsgrenze (wird jährlich neu festgelegt) nicht übersteigt.
Förderung:
- bis zu € 105,-- für die Kosten der An- und Abreise und
- bis zu € 20,-- pro Tag für Unterkunft, Verpflegung und Aktivitäten
- abzüglich einer Eigenleistung
Antrag:
Der Antrag (Formblatt) muss zu den nachfolgend genannten Terminen bei der Sportjugend eingereicht werden:
- Maßnahmen im 1. Quartal = 31.12. des Vorjahres
- Maßnahmen im 2. Quartal = 31.3.
- Maßnahmen im 3. Quartal = 30.6.
- Maßnahmen im 4. Quartal = 30.9.
Verwendungsnachweis:
Der Verwendungsnachweis (Formblatt) muss zu den nachfolgend genannten Terminen bei der Sportjugend eingereicht werden:
- Maßnahmen im 1. Quartal = bis 30.4.
- Maßnahmen im 2. Quartal = bis 31.7.
- Maßnahmen im 3. Quartal inkl. der Sommerferien = bis Anfang Sept.
(der genaue Termin wird im Bewilligungsbescheid angegeben)
- Maßnahmen im 3. Quartal nach den Sommerferien = bis 31.10
- Maßnahmen im 4. Quartal = bis 30.11.
Einzureichen sind:
- Formblatt Verwendungsnachweis 5.1/5.2
- Original-Teilnahmeliste mit Anschriften und Geburtsdaten (Formblatt)
- Einzelnachweise der TeilnehmerInnen (soweit der Sportjugend noch nicht
vorliegend)
- Kostenaufstellung
- kurzer Sachbericht auf Anforderung
Auskünfte:
Sportjugend
Ralf Schöning
Tel. 419 08 229
Mail:
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Download-Möglichkeit Antrag 5.2.
Download-Möglichkeit Einzelnachweis
Download-Möglichkeit Prüfberechtigung
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