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Stellenausschreibung
Die Hamburger Sportjugend sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n sehr engagierte/n Geschäftsfüher/in
Hier die vollständige Ausschreibung.
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FSJ in der Ferienanlage Schönhagen
Für unsere Kinder- und Jugendferienanlage (260 Betten, 29.000 Übernachtungen) in Schönhagen/Ostsee suchen wir zum 01.08.2012 eine/n TeilnehmerIn
Freiwilliges Soziales Jahr im Sport (FSJ)
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Der Hamburger Weg und hareico fördern Sportausrüstung für Kids in die Clubs
Ob Fußball, Tischtennis oder Judo – Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können bei den beteiligten 148 Hamburger Sportvereinen ihren Lieblingssport betreiben, ohne einen Vereinsbeitrag zahlen zu müssen.
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"Kids in die Clubs" und das Bildungs- und Teilhabepaket
Seit 2004 können in Hamburg Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien über das Programm „Kids in die Clubs“ beitragsfrei Mitglied im Sportverein werden. Auch mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung im April 2011 wird das Programm und das bisher bewährte Verfahren fortgesetzt
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5.2 Fahrten - Teilnahme junger Menschen aus einkommensschwachen Familien
Aus dem Jugendförderungs- und Landesförderplan kann eine Förderung für Kinder, Jugendliche und Jungerwachsene aus einkommensschwachen Familien beantragt werden, um ihnen die Teilnahme an einer (Ferien-)Fahrt zu ermöglichen.
Die gesamte Abwicklung läuft über den beantragenden Verein bzw. Verband.
Beispiele:
Teilnahme von Kindern/Jugendlichen/Jungerwachsenen an Maßnahmen mit einer Mindestdauer von 3 Tagen, die die Reisekosten aufgrund ihrer Familiensituation nicht aufbringen können.
Teilnahmegruppe:
Förderberechtigt sind Kinder/Jugendliche/Jungerwachsene ab 6 Jahre bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, soweit der genannte Personenkreis kein eigenes Einkommen hat oder das Netto-Familieneinkommen eine bestimmte Bemessungsgrenze (wird jährlich neu festgelegt) nicht übersteigt.
Förderung:
- bis zu € 105,-- für die Kosten der An- und Abreise und
- bis zu € 20,-- pro Tag für Unterkunft, Verpflegung und Aktivitäten
- abzüglich einer Eigenleistung
Antrag:
Der Antrag (Formblatt) muss zu den nachfolgend genannten Terminen bei der Sportjugend eingereicht werden:
- Maßnahmen im 1. Quartal = 31.12. des Vorjahres
- Maßnahmen im 2. Quartal = 31.3.
- Maßnahmen im 3. Quartal = 30.6.
- Maßnahmen im 4. Quartal = 30.9.
Verwendungsnachweis:
Der Verwendungsnachweis (Formblatt) muss zu den nachfolgend genannten Terminen bei der Sportjugend eingereicht werden:
- Maßnahmen im 1. Quartal = bis 30.4.
- Maßnahmen im 2. Quartal = bis 31.7.
- Maßnahmen im 3. Quartal inkl. der Sommerferien = bis Anfang Sept.
(der genaue Termin wird im Bewilligungsbescheid angegeben)
- Maßnahmen im 3. Quartal nach den Sommerferien = bis 31.10
- Maßnahmen im 4. Quartal = bis 30.11.
Einzureichen sind:
- Formblatt Verwendungsnachweis 5.1/5.2
- Original-Teilnahmeliste mit Anschriften und Geburtsdaten (Formblatt)
- Einzelnachweise der TeilnehmerInnen (soweit der Sportjugend noch nicht
vorliegend)
- Kostenaufstellung
- kurzer Sachbericht auf Anforderung
Auskünfte:
Sportjugend
Andrea Steube
Tel. 419 08 227
Mail:
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Download-Möglichkeit Antrag 5.2.
Download-Möglichkeit Einzelnachweis
Download-Möglichkeit Prüfberechtigung
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