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Stellenausschreibung
Die Hamburger Sportjugend sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n sehr engagierte/n Geschäftsfüher/in
Hier die vollständige Ausschreibung.
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FSJ in der Ferienanlage Schönhagen
Für unsere Kinder- und Jugendferienanlage (260 Betten, 29.000 Übernachtungen) in Schönhagen/Ostsee suchen wir zum 01.08.2012 eine/n TeilnehmerIn
Freiwilliges Soziales Jahr im Sport (FSJ)
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Der Hamburger Weg und hareico fördern Sportausrüstung für Kids in die Clubs
Ob Fußball, Tischtennis oder Judo – Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können bei den beteiligten 148 Hamburger Sportvereinen ihren Lieblingssport betreiben, ohne einen Vereinsbeitrag zahlen zu müssen.
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"Kids in die Clubs" und das Bildungs- und Teilhabepaket
Seit 2004 können in Hamburg Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien über das Programm „Kids in die Clubs“ beitragsfrei Mitglied im Sportverein werden. Auch mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung im April 2011 wird das Programm und das bisher bewährte Verfahren fortgesetzt
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4.3 Lehrgangsgebühren - Förderung für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien
HSB-Vereine und HSB-Fachverbände können für die erfolgreiche Teilnahme ihrer Mitglieder an Aus- und Fortbildungen der Sportjugend eine Förderung erhalten. Dies gilt nur für junge Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr und wenn sie bzw. ihre Familien die Förderungsberechtigungberechtigung für einkommensschwache Familien erfüllen.
Teilnahmegruppe:
Jugendliche/Jungerwachsene bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
Förderung:
Übernahme der Lehrgangsgebühr für alle Aus- und Fortbildungen der Sportjugend und der Spitzenverbände bzw. der Sportjugend mit dem Profil „Kinder und Jugendliche“ gemäß den Rahmenrichtlinien des DOSB abzgl. einer Eigenleistung von € 5,-- pro Lehrgangstag, max. € 250,-- pro TeilnehmerIn
Antrag/Verwendungsnachweis:
Das Antrags-/Verwendungsnachweisformular muss zusammen mit dem vom Verein/Verband geprüften Einzelnachweis des/der TeilnehmerIn und der Lehrgangsausschreibung nach Abschluss der Aus-/Fortbildung zu den nachfolgend genannten Abrechnungsterminen bei der Sportjugend eingereicht werden:
- Maßnahmen im 1. Quartal = bis 30.4.
- Maßnahmen im 2. Quartal = bis 31.7.
- Maßnahmen im 3. Quartal = bis 31.10.
- Maßnahmen im 4. Quartal = bis 31.1. des Folgejahres oder 30.11.,
Wenn Sie einen Eingang auf Ihrem Vereins-/Verbandskonto im lfd. Haushaltsjahr wünschen, müssen die Verwendungsnachweise bis spätestens 30.11. eingereicht werden.
Einzureichen sind:
- Formblatt Antrag/Abrechnung
- Einzelnachweis TeilnehmerIn
- Lehrgangsausschreibung
Auskünfte:
Sportjugend
Angelika Seifert (Fragen zur Förderung) - Tel. 419 08 222
Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Peter Unruh (zu den Kursangeboten der Sportjugend und Rahmenrichtlinien
des DOSB) - Tel. 419 08 255
Download-Möglichkeit 4.3 Antrag/Verwendungsnachweis
Download-Möglichkeit Einzelnachweis
Download-Möglichkeit Prüfberechtigung
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