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Prävention sexualisierter Gewalt im Sport / PSG
Die Hamburger Sportjugend im HSB bietet Mitarbeiter/innen in der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit der Hamburger Sportvereine Unterstützung an, damit Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen geschützt werden können.
Ansprechpartner: Conny Sonsmann 040-419 08 264 und Peter Unruh 040-419 08 255
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"Kids in die Clubs" und das Bildungs- und Teilhabepaket
Mit der Aktion „Kids in die Clubs“ fördert die Hamburger Sportjugend Vereine, die Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen ein Sportangebot ohne Monatsbeitrag ermöglichen. Die Finanzierung erfolgt aus Spenden des Vereins „Kinder helfen Kindern e.V.“ des Hamburger Abendblatts sowie aus Mitteln der Behörde für Inneres und Sport.
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Der Hamburger Weg und hareico fördern Sportausrüstung für Kids in die Clubs
Ob Fußball, Tischtennis oder Judo – Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können bei den beteiligten 148 Hamburger Sportvereinen ihren Lieblingssport betreiben, ohne einen Vereinsbeitrag zahlen zu müssen.
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4.3 Lehrgangsgebühren - Förderung für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien
HSB-Vereine und HSB-Fachverbände können für die erfolgreiche Teilnahme ihrer Mitglieder an Aus- und Fortbildungen der Sportjugend eine Förderung erhalten. Dies gilt nur für junge Menschen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr und wenn sie bzw. ihre Familien die Förderungsberechtigungberechtigung für einkommensschwache Familien erfüllen.
Teilnahmegruppe:
Jugendliche/Jungerwachsene bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
Förderung:
Übernahme der Lehrgangsgebühr für alle Aus- und Fortbildungen der Sportjugend und der Spitzenverbände bzw. der Sportjugend mit dem Profil „Kinder und Jugendliche“ gemäß den Rahmenrichtlinien des DOSB abzgl. einer Eigenleistung von € 5,-- pro Lehrgangstag, max. € 250,-- pro TeilnehmerIn
Antrag/Verwendungsnachweis:
Das Antrags-/Verwendungsnachweisformular muss zusammen mit dem vom Verein/Verband geprüften Einzelnachweis des/der TeilnehmerIn und der Lehrgangsausschreibung nach Abschluss der Aus-/Fortbildung zu den nachfolgend genannten Abrechnungsterminen bei der Sportjugend eingereicht werden:
- Maßnahmen im 1. Quartal = bis 30.4.
- Maßnahmen im 2. Quartal = bis 31.7.
- Maßnahmen im 3. Quartal = bis 31.10.
- Maßnahmen im 4. Quartal = bis 31.1. des Folgejahres oder 30.11.,
Wenn Sie einen Eingang auf Ihrem Vereins-/Verbandskonto im lfd. Haushaltsjahr wünschen, müssen die Verwendungsnachweise bis spätestens 30.11. eingereicht werden.
Einzureichen sind:
- Formblatt Antrag/Abrechnung
- Einzelnachweis TeilnehmerIn
- Lehrgangsausschreibung
Auskünfte:
Sportjugend
Angelika Seifert (Fragen zur Förderung) - Tel. 419 08 222
Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Peter Unruh (zu den Kursangeboten der Sportjugend und Rahmenrichtlinien
des DOSB) - Tel. 419 08 255
Download-Möglichkeit 4.3 Antrag/Verwendungsnachweis
Download-Möglichkeit Einzelnachweis
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