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Stellenausschreibung
Die Hamburger Sportjugend sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n sehr engagierte/n Geschäftsfüher/in
Hier die vollständige Ausschreibung.
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FSJ in der Ferienanlage Schönhagen
Für unsere Kinder- und Jugendferienanlage (260 Betten, 29.000 Übernachtungen) in Schönhagen/Ostsee suchen wir zum 01.08.2012 eine/n TeilnehmerIn
Freiwilliges Soziales Jahr im Sport (FSJ)
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Der Hamburger Weg und hareico fördern Sportausrüstung für Kids in die Clubs
Ob Fußball, Tischtennis oder Judo – Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können bei den beteiligten 148 Hamburger Sportvereinen ihren Lieblingssport betreiben, ohne einen Vereinsbeitrag zahlen zu müssen.
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"Kids in die Clubs" und das Bildungs- und Teilhabepaket
Seit 2004 können in Hamburg Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien über das Programm „Kids in die Clubs“ beitragsfrei Mitglied im Sportverein werden. Auch mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung im April 2011 wird das Programm und das bisher bewährte Verfahren fortgesetzt
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4.1 Selbstorganisierte Veranstaltungen
Beispiele:
- überfachliche Veranstaltungen, z.B.: Bandfestivals, Discos, Laternenumzüge,
Spielfeste, Weihnachtsbasteln etc.
- sportartübergreifende Veranstaltungen, z.B.: Sportfeste
- sportartspezifische Veranstaltungen, sofern sie als ”offenes Angebot für
alle” (also auch für Nichtvereinsmitglieder) konzipiert werden und kein
Bestandteil eines ständigen oder weiterführenden Wettkampfangebotes sind,
z.B.: Sport vor Ort, Mitmachangebote, Tage der offenen Tür etc.
Teilnahmegruppe:
Mindestteilnahmezahl: fünf Kinder/Jugendliche/Jungerwachsene bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
Für jeweils zehn angefangene Kinder/Jugendliche/Jungerwachsene wird ein/e BetreuerIn in die Förderung mit einbezogen.
Förderung:
€ 2,50 pro Person
max. € 250,-- pro Maßnahme
Keine Förderung für Angebote, die von kommerziellen Veranstaltern durchgeführt und/oder für die Eintrittsgelder an kommerzielle Unternehmen (z.B. Disco, Kino, Theater etc.) entrichtet werden.
Bei artgleichen Veranstaltungen max. € 1.000,00/Verein-Verband/Jahr
Antrag:
nicht erforderlich
Verwendungsnachweis:
Der Verwendungsnachweis (Quartals-Verwendungdsnachweis/Formblatt) muss zu den nachfolgend genannten Terminen eingereicht werden:
- Maßnahmen im 1. Quartal = bis 30.4.
- Maßnahmen im 2. Quartal = bis 31.7.
- Maßnahmen im 3. Quartal = bis 31.10.
- Maßnahmen im 4. Quartal = bis 31.1. des Folgejahres
Wenn Sie einen Eingang auf Ihrem Vereins-/Verbandskonto im lfd. Haushaltsjahr wünschen, müssen die Verwendungsnachweise bis spätestens 30.11. eingereicht werden.
Einzureichen sind:
- Formblatt Verwendungsnachweis 4.1
- Kostennachweis (bitte ausschließlich Kopien!)
- Ausschreibung/Veröffentlichung (Handzettel o. ä.)
- Nachweis über Teilnahmezahlen mit Altersangaben
Auskünfte:
Sportjugend
Angelika Seifert
Tel. 419 08 222
Mail:
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Download-Möglichkeit Verwendungsnachweis 4.1
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