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2.1 ÜbungsleiterInnen-Bezuschussung

 Vereine können eine Förderung für die Beschäftigung von ÜbungsleiterInnen beantragen.

 

Antragsberechtigung:

Die Vereine müssen bis zum 31.12. des Vorjahres einen Antrag stellen:

-      dem HSB mindestens zwei Jahre angehören

-      mindestens 50 Mitglieder zählen

-      mindestens 10% Kinder und Jugendliche, bezogen auf die Vereinsmitglieder gemäß Mitgliederbestandserhebung per 1.10. des Antragsjahres nachweisen

-      einen monatlichen Mindestbeitrag für Kinder Jugendliche bis 18 Jahre von €3,00 und für Erwachsene ab 18 Jahre von € 7,50 erheben.

Die gezahlte ÜbungsleiterInnen-Vergütung darf € 20,50 pro Stunde (60 min.) nicht übersteigen.

 

Antrag:

Eine formelle Antragstellung, mit Ausnahme bei Erstantragstellern, ist nicht erforderlich.

Erstanträge sind bis zum 31.12. des Vorjahres für das nachfolgende Zuwendungsjahr beim HSB zu stellen.

 

Förderung:

bis zu € 3,00 pro Übungsstunde und ÜbungsleiterIn (nebenberuflich = max. 675 Übungsstd. pro Jahr; hauptberuflich = 1.350 Übungsstd. pro Jahr).

 

Verwendungsnachweis:

Der Verwendungsnachweis erfolgt auf Formblatt bis zum 28. Februar des nachfolgenden Jahres.

 

 

Auskünfte:

Hamburger Sportbund
Frau Schulze

Tel.: 419 08 298

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