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Prävention sexualisierter Gewalt im Sport / PSG
Die Hamburger Sportjugend im HSB bietet Mitarbeiter/innen in der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit der Hamburger Sportvereine Unterstützung an, damit Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen geschützt werden können.
Ansprechpartner: Conny Sonsmann 040-419 08 264 und Peter Unruh 040-419 08 255
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"Kids in die Clubs" und das Bildungs- und Teilhabepaket
Mit der Aktion „Kids in die Clubs“ fördert die Hamburger Sportjugend Vereine, die Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen ein Sportangebot ohne Monatsbeitrag ermöglichen. Die Finanzierung erfolgt aus Spenden des Vereins „Kinder helfen Kindern e.V.“ des Hamburger Abendblatts sowie aus Mitteln der Behörde für Inneres und Sport.
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Der Hamburger Weg und hareico fördern Sportausrüstung für Kids in die Clubs
Ob Fußball, Tischtennis oder Judo – Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können bei den beteiligten 148 Hamburger Sportvereinen ihren Lieblingssport betreiben, ohne einen Vereinsbeitrag zahlen zu müssen.
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3.1/2 Schulkooperationen
3.1 Vereinsmodell / 3.2 Angebotsmodell
Durch die Kooperationen von Hamburger Schulen und Vereinen sollen Schülerinnen und Schüler für ein lebenslanges Sporttreiben motiviert und an das freiwillige Sporttreiben in gemeinnützigen Sportvereinen herangeführt werden. Ihnen sollen so motorische und soziale Kompetenzen vermittelt werden.
Interessierte Schulen und Vereine sollen sich gegenüber ihrem Stadtteil öffnen und mit lokalen Partnern kooperieren. Dabei sind die Vereine wichtige Akteure der außerschulischen Jugendbildung im Stadtteil, die zudem vielfach Aufgaben der sozialen Integration in der Bürgergesellschaft übernehmen. Die Zusammenarbeit von Schule und Verein soll die gegenseitige Anschlussfähigkeit dieser Akteure im Stadtteil stärken.
Eine Förderung von Kooperationen mit Privatschulen ist ausgeschlossen.
3.1 Vereinsmodell
Ziel des Vereinsmodells ist es, die Schüler/innen ins Sportvereinsleben zu überführen und somit den jungen Menschen eine aktive Teilnahme am regelmäßigen Sporttreiben zu ermöglichen.
Förderung
- Im 1. Schulhalbjahr erfolgt eine pauschale Förderung von € 60,-- pro neu eingetretenem Vereinsmitglied.
- Ab Teilnahme im 2. Schulhalbjahr finanzieren die Schüler/innen über Mitgliedsbeiträge die Fortführung des Vereinsangebotes.
- Schüler/innen aus einkommensschwachen Familien können über die Aktion Kids in die Clubs eine kostenlose Teilhabe im Sportverein beantragen.
3.2 Angebotsmodell
Kooperationen mit Ganztagsschulen nach Rahmenkonzept können nicht gefördert werden. In diesen Fällen werden die Angebote des Vereins von der Schule aus dem ihr zustehenden Budget für die Ganztagesbetreuung finanziert. Ansonsten:
Förderung
- Die maximale Anzahl der förderfähigen Angebote pro Schule ist grundsätzlich auf die Anzahl der Jahrgangs-/Klassenstufen (Klassen VSK-13) am jeweiligen Schulstandort begrenzt. An Berufsschulen werden max. 3 Angebote pro Schule gefördert.
- Pro Angebot erhält der Verein einen Festbetrag von € 80,-- im Monat. Die Förderung wird für max. 10 Monate pro Schuljahr gewährt.
- Für halbjährliche Maßnahmen werden max. 5 Monate gefördert.
- Die Übungsstunden müssen von einem/einer anerkannten Übungsleiter/in geleitet werden.
- Der Übungsbetrieb der Kooperationsgruppen muss einen Zeitumfang von mind. 2 Schulstunden (= 90 Min.) in der Woche haben und im wöchentlichen Rhythmus stattfinden.
- Die Kooperationsgruppen müssen mindestens 12 und sollten maximal 20 Schüler/innen aufweisen.
Antragsverfahren 3.1/2:
- Einreichung des Antragsformulares bis spätestens 30.04. für das folgende Schuljahr.
- Nachreichung der Angebotsliste (wird den Vereinen/Verbänden vorbereitet im Aug. zugeschickt) bis 30.09..
Verwendungsnachweisverfahren
3.1 Vereinsmodell
- Formblatt Verwendungsnachweis (wird den Vereinen gesondert zugeschickt) und Kopien der Vereinsbeitrittserklärungen sind zu folgenden Terminen einzureichen:
- 28.02. für Vereinsbeitritte im 1. Schulhalbjahr
- 30.06. für Vereinsbeitritte im 2. Schulhalbjahr - Einzelnachweise für Kinder/Jugendliche aus einkommensschwachen Familien können monatlich (Förderungsbeginn ab Folgemonat) eingereicht werden
3.2 Angebotsmodell
- Formblatt Verwendungsnachweis sowie Nachweisliste durchgeführte Angebote und eingesetzte AnleiterInnen (wird den Vereinen/Verbänden gesondert zugeschickt) sind bis spätestens 30.06. (Maßnahmen, die nur im 1. Schulhalbjahr stattgefunden haben: 28.02.) einzureichen.
Auskünfte
Fördermöglichkeiten 3.1/2 Schulkooperationen:
Angelika Seifert
Tel.: 419 08 222
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Kids in die Clubs
Marion Slachcinski
Tel.: 419 08 256
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zur inhaltlichen Beratung Vereinsmodell :
Conny Sonsmann
Tel.: 419 08 264
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Dorothee Kodra
Tel.: 419 08 224
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Download-Möglichkeit 3.1-2 Antrag Angebotsmodell
Download-Möglichkeit 3.1-2 Antrag Vereinsmodell
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