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3.4 Individuelle Sportausrüstung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien

3.4 Individuelle Sportausrüstung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien

 Im Rahmen der Aktion „Kids in die Clubs“ können die Anschaffungskosten für individuelle Sportausrüstung für TeilnehmerInnen an der Aktion „Kids in die Clubs“ gefördert werden.

 Teilnahmegruppe:

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Rahmen der Aktion „Kids in die Clubs“ gefördert werden.

 Förderung:

Übernahme der Anschaffungskosten für individuelle Sportausrüstung (bspw. Fußballschuhe, Judoanzug, Tischtennisschläger) abzüglich einer Eigenleistung von mindestens 10 Euro und bis zu einem Höchstförderbetrag von 40 Euro pro Teilnehmer/Jahr.

 Antrag / Verwendungsnachweis:

Das Verwendungsnachweisformular ist mit dem Kostennachweis (Originalrechnung) einzureichen:

Anschaffung/Kauf im 1. Jahresquartal bis spätestens 30.04.

Anschaffung/Kauf im 2. Quartal bis spätestens 31.07.

Anschaffung/Kauf im 3. Quartal bis spätestens 31.10.

Anschaffung/Kauf im 4. Quartal bis spätestens 31.01 im Folgejahr.

 Einzureichen sind:

-          Formblatt Antrag/Verwendungsnachweis

-          Kostennachweis (Originalrechnung)

 Auskünfte:

Sportjugend

Angelika Seifert – Tel. 419 08 222,

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Download-Möglichkeit 3.4-Formular