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Jugendgruppenleiter-Ausbildung

Jugendgruppenleiter und Jugendgruppenleiterinnen sind in der allgemeinen sportlichen Jugendarbeit tätig. Sie betreuen Sportgruppen und erhalten in den Lehrgängen Anregungen und Grundlagen in folgenden Bereichen:

  • Umgang mit Kinder- und Jugendgruppen (Gruppen- und Sexualpädagogik)
  • Kinder- und Jugendschutz (Aufsichtspflicht, Prävention sexueller Gewalt)
  • Organisation von Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche
    (z.B. Spiel- und Kinderfeste, Mädchentreffs etc.)
  • Planung und Durchführung von Ferien- und Wochenendfreizeiten
  • Betreuung von Sportgruppen
  • Finanzielle Förderung der sportlichen Jugendarbeit
  • Mitarbeit im Jugendausschuss
  • Vertretung von Jugendinteressen im Vereinsvorstand
  • Spielanleitung (Gruppenspiele, kleine Sportspiele u.a.)

Nach erfolgreicher Teilnahme und der Vorlage einer gültigen Erste-Hilfe-Bescheinigung wird die JugendleiterIn-Card (Juleica) der BASFI Hamburg ausgestellt.

Alle Kurse zur Jugendgruppenleiter-Ausbildung siehe Lehrgangsprogramm 2012

Es lohnt sich außerdem, eine JugendgruppenleiterInnen-Ausbildung zu machen, denn mit der Juleica kann man:

  • kostenlos in Hamburgs Bücherhallen ausleihen,
  • teilweise kostenlos Medien ausleihen beim Landesmedienzentrum Hamburg,
  • verbilligte "blaue Fahrscheine" des HVV für Gruppen kaufen,
  • Mitglied mit Vergünstigungen im Deutschen Jugendherbergswerk werden,
  • bis zu 12 Tagen Sonderurlaub im Jahr nehmen,
  • Verdienstausfall für diesen Sonderurlaub erhalten u.v.a.m.
  • Wochenkurse als Bildungsurlaub anerkennen lassen

Die Juleica dient insbesondere

  • zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten minderjähriger Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Angeboten in der Kinder- und Jugendarbeit
  • zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen, von denen Beratung und Hilfe erbeten wird (z.B. im Rahmen von Gruppenfahrten in Deutschland gegenüber Jugend-, Kultur-, Sozial- und Gesundheits-behörden, Informations- und Beratungsstellen, Polizeidienststellen und Konsulaten)
  • zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme solcher Rechte, Hilfen und Vergünstigungen, die an die Eigenschaft einer Jugendleiterin bzw. eines Jugendleiters oder ausdrücklich an den Besitz einer amtlichen Juleica geknüpft sind (z.B. Gewährung von Sonderurlaub, Erstattung von Verdienstausfall, Entleihen von Medien und Geräten)