Zivildienst im Sport

Vom Einsatz im Sport sollten sich vorzugsweise Bewerber angesprochen fühlen, die bereits über Erfahrung und Kenntnisse aus diesem Bereich verfügen. Die Entscheidung für den Zivildienst im Sport sollte freiwillig sein. Bewerber mit Jugend- oder Übungsleiterschein bzw. DLRG- und Erste-Hilfe-Prüfung werden von den Diensstellen sicherlich bevorzugt. Bewerber ohne eine sportfachliche Ausbildung erhalten die Möglichkeit, im Rahmen des dreiwöchigen Einführungslehrganges die DSB Lizenz des Übungsleiters zu erwerben. Als Tätigkeitsfeld im Zivildienst kommen der Behindertensport, der Seniorensport und die Altenhilfe, der Koronarsport, der kompensatorische Sport sowie der Sport in Verbindung mit Integrationsbemühungen in Frage. Aber auch Tätigkeiten im handwerklichen-, gärtnerischen- und Versorgungsbereich, im Umweltschutz, Kraftfahr- und Rettungsdienst sowie in der idividuellen Schwerstbehindertenbetreuung können vereinzelt im Sport ausgeführt werden.
Voraussetzung für die Ableistung des Zivildienstes ist die Kriegsdienstverweigerung und deren Anerkennung durch das zuständige Kreiswehrersatzamt bzw. Bundesamt für den Zivildienst vor der Einberufung.
Um etwaige Interessenkollisionen zu vermeiden, ist ein Einsatz in einem Verein, dem Sie selbst als Mitglied angehören oder in dem Sie gegen Entlohnung tätig waren, nicht möglich.
Wenn Sie an einer derartigen Tätigkeit im Sport interessiert sind, wenden Sie sich bitte an:
Deutsche Sportjugend
Verwaltungsstelle Zivildienst
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt
Tel. 069-6700266
Fax 069-6702691
Internet: www.dsj.de
Dort erhalten Sie auch eine ausführliche Beratung sowie Adressen von Vereinen, die Zivildienststellen im Sport anbieten. Da die allermeisten Vereine keine Möglichkeiten zur Unterbringung von auswärtigen Bewerbern haben, wird von einem bundesweiten Stellennachweis abgesehen.
Zivildienstleistende im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres siehe FSJ

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