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Kinder- und Jugendordnung der Hamburger Sportjugend

 

  1. Zweck und Ziel
  2. Organe
    1. Delegiertentag
    2. Vorstand
    3. Ausschüsse und Beiräte
    4. Arbeitskreise
    5. Kinder-/Jugendausschüsse der Fachverbände
    6. Kinder-/Jugendausschüsse der Vereine

  3. Schlußbestimmungen


1. Zweck und Ziel

1.1 Die Hamburger Sportjugend ist die Kinder- und Jugendorganisation im Hamburger Sportbund e.V. (HSB). Sie wird von den Kinder- und Jugendorganisationen der Vereine und Verbände gebildet, die Mitglieder im HSB e.V. sind. Sie vertritt junge Menschen im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sowie Jugendleiterinnen und Jugendleiter.

 

Junge Menschen im Sinne des KJHG sind:

 

* Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind;

* Jugendliche, die 14 aber noch nicht 18 Jahre alt sind;

* junge Volljährige, die 18 aber noch nicht 27 Jahre alt sind.

 

 

1.2 Die Sportjugend will durch die Kinder- und Jugendarbeit der Vereine und Verbände jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben. Sie will zur Persönlichkeitsbildung beitragen, Befähigung und Bereitschaft zum sozialen Verhalten fördern, das gesellschaftliche Engagement von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen anregen und in ihnen durch Begegnungen und Wettkämpfen Bereitschaft zu internationaler Verständigung wecken.

Die Sportjugend will in Zusammenarbeit mit Verbänden und Institutionen die Formen sportlicher Kinder- und Jugendarbeit weiterentwickeln, dabei insbesondere den Anteil und die aktive Beteiligung von Mädchen und Frauen erhöhen und die gleichberechtigte Beteiligung von Mädchen und Frauen auf allen Ebenen des Sports fördern, die Kinder- und Jugendarbeit der Mitgliedsorganisationen unterstützen und koordinieren, die Interessen der Sportjugend in sportlichen und allgemeinen Kinder- und Jugendfragen vertreten sowie jugend- und gesellschaftspolitisch wirken.

 

1.3 Die Sportjugend bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Lebensordnung, wie sie im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert ist. Sie setzt sich für Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein.

 

 

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2. Organe

Die Organe der Sportjugend sind:

  • der Delegiertentag,
  • der Vorstand,
  • die Beiräte und Ausschüsse,
  • die Kinder- und Jugendausschüsse der Fachverbände,
  • die Kinder- und Jugendausschüsse der Vereine.

 

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2.1 Delegiertentag

Der Delegiertentag ist das oberste Organ der Sportjugend.

 

2.1.1 Der Delegiertentag setzt sich zusammen aus den Delegierten der Kinder- und Jugendorganisationen der Vereine und Verbände gemäß nachfolgendem Delegiertenschlüssel:

 


 Vereine: Verbände: 
 Mitgl. unter 27 Jahre Mitgl. unter 27 Jahre 
1 Stimme ab 10 ab 40 
2 Stimmen ab 250 ab 1.000 
1 weitere Stimme ab 1.000 je weitere angefangene 1.000 ab 4.000 je weitere angefangene 4.000 

 

Jede oder jeder Delegierte hat nur eine Stimme.

Jede oder jeder zweite Delegierte eines Vereines oder Verbandes muß unter 27 Jahre alt sein. Gehören einem Verein oder Verband weibliche und männliche Jugendliche an, müssen bei mehreren Delegiertenstimmen ohne Altersbegrenzung weibliche und männliche Delegierte benannt werden.

 

2.1.2 Die Mitglieder des Vorstandes haben Antragsrecht, aber kein Stimmrecht und können nicht Delegierte sein.

 

2.1.3 Der ordentliche Delegiertentag tritt einmal jährlich zusammen. Über Termin und Ort beschließt der Vorstand, wenn der vorherige Delegiertentag keine Festlegung getroffen hat. Ein außerordentlicher Delegiertentag ist einzuberufen, wenn dies 10 % der Anzahl der Kinder- und Jugendorganisationen der Vereine oder 50 % der Anzahl der Kinder- und Jugendorganisationen der Verbände beantragen oder der Vorstand dies mit Zweidrittelmehrheit beschließt.

 

2.1.4 Die Aufgaben des Delegiertentages sind insbesondere:

  • die Beratung von grundsätzlichen Angelegenheiten,
  • die Verabschiedung der Kinder- und Jugendordnung,
  • die Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vorstandes,
  • die Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Revisorinnen oder Revisoren,
  • die Genehmigung der Jahresrechnung und des Haushaltsvoranschlages,
  • die Wahlen des Vorstandes und der Revisorinnen oder Revisoren und die Beschlußfassung über Anträge.

 

2.1.5 Der Vorstand beruft den Delegiertentag durch Bekanntgabe im Mitteilungsblatt der Hamburger Sportjugend oder durch schriftliche Benachrichtigung der Mitglieder spätestens acht Wochen vor dem Tagungstermin ein. Der ordnungsgemäß einberufene Delegiertentag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Delegierten beschlußfähig.

 

2.1.6 Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor dem Delegiertentag beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Sie müssen mindestens zwei Wochen vor dem Delegiertentag im Mitteilungsblatt der Hamburger Sportjugend veröffentlicht oder mit den Sitzungsunterlagen an die Mitglieder versendet werden.

 

Nicht fristgerecht eingereichte Anträge können als Dringlichkeitsanträge nur behandelt werden, wenn der Delegiertentag mit Dreiviertelmehrheit der Dringlichkeit zustimmt.

Anträge auf Änderung der Jugendordnung können nicht als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.

 

2.1.7 Der Delegiertentag wählt zu Beginn ein Tagungspräsidium, das aus drei Personen besteht, und eine Protokollführerin bzw. einen Protokollführer. Dem Tagungspräsidium obliegt die Leitung des Delegiertentages.

 

2.1.8 Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Beschlüsse zur Änderung der Kinder- und Jugendordnung erfordern eine Zweidrittelmehrheit.

Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Wahlen werden geheim vorgenommen. Wird für ein Amt nur eine Person vorgeschlagen und ist diese bereit, das Amt zu übernehmen, so wird per Akklamation abgestimmt, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt.

 

Abwesende Personen können gewählt werden, wenn sie vorher ihre Bereitschaft, das Amt anzunehmen, schriftlich erklärt haben. Abstimmungen erfolgen offen, Anträge auf geheime Abstimmung bedürfen der Zustimmung eines Viertels der Stimmberechtigten.

 

2.1.9 Auf dem Delegiertentag gefaßte Beschlüsse sind in einem Protokoll niederzulegen und vom Tagungspräsidium und der Protokollführerin bzw. dem Protokollführer zu unterschreiben.

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2.2 Vorstand

2.2.1 Der Vorstand der Hamburger Sportjugend besteht aus den folgenden Mitgliedern:

  • der 1. Vorsitzenden oder dem 1. Vorsitzenden,
  • der 2. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden,
  • der Finanzreferentin oder dem Finanzeferenten,
  • der Sportreferentin oder dem Sportreferenten,
  • der Kinder- und Jugendreferentin oder dem Kinder- und Jugendreferenten,
  • der Lehrreferentin oder dem Lehrreferenten,
  • der Servicereferentin oder dem Servicereferenten,
  • der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer (mit beratender Stimme).

 

2.2.2 Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes werden für 2 Jahre gewählt. Die Wahlperioden enden erst, wenn im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung Neuwahlen abgehalten werden.

 

In Jahren mit einer ungeraden Endziffer werden gewählt:

– die oder der 1. Vorsitzende,

– die Sportreferentin oder der Sportreferent,

– die Lehrreferentin oder der Lehrreferent,

 

In Jahren mit einer geraden Endziffer werden gewählt:

– die oder der 2. Vorsitzende,

– die Finanzreferentin oder der Finanzreferent,

– die Kinder- und Jugendreferentin oder der Kinder- und Jugendreferent,

– die Servicereferentin oder der Servicereferent

 

2.2.3 Der gesamte Vorstand soll möglichst paritätisch besetzt sein.

 

2.2.4 Scheidet ein Vorstandsmitglied im Laufe seiner oder ihrer Amtsperiode aus, so ist der Vorstand berechtigt, sich bis zum nächsten Delegiertentag ein kommissarisches Vorstandsmitglied hinzuzuwählen. Ein Vorstandsmitglied kann vom Delegiertentag nur durch ein Mißtrauensvotum von seinem / ihrem Amt abberufen werden, wenn der Delegiertentag gleichzeitig eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger wählt.

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2.3 Ausschüsse und Beiräte

Der Vorstand kann Ausschüsse und Beiräte berufen. Die Zusammensetzung der Ausschüsse wird vom Vorstand beschlossen. Ausschüsse sind einer bestimmten Vorstandsposition zugeordnet und beraten und unterstützen diese Vorstandsposition in ihrer Arbeit. Die Tätigkeit der Ausschüsse endet mit der Wahlperiode des jeweiligen Vorstandsmitgliedes. 

 

Beiräte beraten und unterstützen den gesamten Vorstand in seiner Arbeit.

 

Es soll ein Lehrausschuss berufen werden, der die Lehrreferentin bzw. den Lehrreferenten unterstützt.

 

Es soll ein Verbandsbeirat berufen werden. Dieser setzt sich zusammen aus dem Vorstand und den Jugendwartinnen bzw. Jugendwarten der Fachverbände. Der Vorstand kann weitere Mitglieder des Verbandsbeirates bestimmen.

 

Es soll ein Vereinsbeirat berufen werden. Dieser setzt sich zusammen aus dem Vorstand und den Jugendwartinnen bzw. Jugendwarten der Sportvereine. Der Vorstand kann weitere Mitglieder des Vereinsbeirats bestimmen.

 

 

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2.4 Arbeitskreise

Arbeitskreise können sich zu einzelnen Themen zusammenfinden. Die Arbeitskreise bestimmen aus ihrer Mitte jeweils eine Sprecherin oder einen Sprecher, die/der nach Berufung durch den Vorstand Mitglied des entsprechenden Ausschusses bzw. Beirates ist.

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2.5 Kinder- und Jugendausschüsse der Fachverbände

Die Kinder- und Jugendausschüsse der Fachverbände werden von den Kinder- und Jugendvertreterinnen und Kinder- und Jugendvertretern der dem Fachverband angehörenden Vereine gewählt. Die Arbeit der Kinder- und Jugendausschüsse der Fachverbände wird bestimmt durch eine Kinder- und Jugendordnung, die der Kinder- und Jugendordnung der Sportjugend nicht widersprechen soll.

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2.6 Kinder- und Jugendausschüsse der Vereine

Die Kinder- und Jugendausschüsse der Vereine werden durch ihre Kinder/Jugendlichen gewählt. Die Arbeit der Kinder- und Jugendausschüsse der Vereine wird bestimmt durch eine Kinder- und Jugendordnung, die der Kinder- und Jugendordnung der Sportjugend nicht widersprechen soll.

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3. Schlußbestimmung

Die Sportjugend wird durch ihre 1. Vorsitzende oder ihren 1. Vorsitzenden oder durch ein vom Vorstand beauftragtes Mitglied vertreten.

 

Beschlossen auf dem Delegiertentag der Hamburger Sportjugend am 21. April 1999

 

Genehmigt durch die Mitgliederversammlung des Hamburger Sportbundes am 18. Mai 1999

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